Nordrhein-Westfalen setzt neuen AZB-Erlass in Kraft

Neuer Erlass zum Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW hat mit Datum vom 25.03.2020 den neuen Erlass „Neue LABO-Arbeitshilfe Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser und Hinweise zur LABO-Arbeitshilfe zur Rückführungspflicht“ vorgelegt.

Dieser Erlass löst die bisherigen ab und führt zu mehreren Erleichterungen:

Industrieanlage
  • Befreiungsmöglichkeiten vom AZB bei AwSV-Anlagen und Abwasserbehandlungsanlagen
  • Möglichkeiten des Nachreichens des AZB
  • Möglichkeiten des sogenannten „Rahmen-AZB“
  • Berücksichtigung laufender Sanierungsverfahren beim Untersuchungsumfang
  • Berücksichtigung bestehender Sanierungsverträge bei der Rückführungspflicht
  • Möglichkeiten des Aufschubs von Rückführungsmaßnahmen bei finanzieller Absicherung
 

Welche Auswirkungen hat der neue Erlass auf Ihr Genehmigungsverfahren? Die Sachverständigen von WESSLING verfügen über Erfahrungen aus der Erstellung von über 250 Ausgangszustandsberichten in unterschiedlichsten Branchen wie Chemie und Arzneimittel, Papier, Stahl, Nahrungsmittel, Gießereien, Steine und Erden. Wir beraten Sie gern.

Zum Hintergrund:

Die europäische IED-Richtlinie über Industrieemissionen wurde in deutsches Recht übernommen. Damit kommt auf die Betreiber der in der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzgesetz) aufgeführten Anlagen bei Neugenehmigungen beziehungsweise wesentlichen Änderungen unter bestimmten Umständen die Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Ausgangszustandsberichts (AZB) gemäß IED-Richtlinie zu. Ausführliche Informationen zu unserem Leistungsspektrum rund um den AZB.

 

Ihr Experte zum neuen AZB-Erlass in NRW

Ich berate Sie gern.

Christoph Wortmann