Bedarfsgegenstände müssen über spezielle Eigenschaften verfügen, damit sie die Anforderungen an den Schutz der Verbraucher erfüllen. Mit Analytik, Beratung und Gutachten unserer Sachverständigen sorgen wir bei WESSLING dafür, dass Hersteller ihre Produkte gesetzeskonform auf den Markt bringen können.
Nicht jedes Produkt, das im Haushalt verwendet wird, ist ein Bedarfsgegenstand. Sie sind im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht definiert. Nach §2 Absatz 6 LFGB umfassen diese neben den Lebensmittelkontaktgegenständen vor allem Produkte, die mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, Kosmetikverpackungen, Spielwaren oder auch Pflegemittel.
Die Experten von WESSLING unterstützen Sie als Produzenten mit präziser Analytik, kompetenter Beratung und Sachverständigenleistungen, damit Bedarfsgegenstände aus Ihrer Herstellung sicher sind und die Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährden. Mit den gesetzlichen Anforderungen sind wir bestens vertraut.
„Das begeistert mich an WESSLING: Meine Kollegen und ich untersuchen die gesamte Bandbreite an Bedarfsgegenständen, von der Zahnbürste bis zur Kaffeemaschine. So schaffen wir Sicherheit für alle Bereiche des täglichen Lebens.“
Für die spezifischen Anforderungen jedes Produkts bietet WESSLING maßgeschneiderte Analytik- und Beratungsleistungen. Unsere Experten für Produktsicherheit unterscheiden vier wesentliche Gruppen an Bedarfsgegenständen beziehungsweise verbrauchernahen Produkten:
Damit Sie als Hersteller Ihre Produkte sicher und zertifiziert auf den Markt bringen können, nutzen unsere Experten spezifische Analytik – beispielsweise Prüfkammeruntersuchungen, Prüfungen auf Schweiß- und Speichelechtheit, auf Schadstoffe oder SVHC (REACh).
Die Akkreditierung unserer Laboratorien* stellt die internationale Anerkennung unserer Prüfergebnisse sicher und entspricht gängigen Konformitätsanforderungen.
Unsere Berichte liefern wir gerne auch in der geforderten Übersetzung – je nachdem, welche Dokumente Sie zur Erfüllung amtlicher Vorschriften benötigen.
Darüber hinaus sorgen unsere Sachverständigen dafür, dass Sie, beginnend bei den Rohstoffen, von vornherein vorschriftskonform produzieren. Unsere Spezialisten für Produktsicherheit erstellen je nach Bedarf Gutachten, Konformitätsbewertungen, Prüfkonzepte und amtliche Gegenproben. Sie orientieren sich dabei an der europäischen Rahmengesetzgebung und am deutschen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) , das den Schutz von Verbrauchern vor Täuschung sichert.
* Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang.
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