Wir unterstützen Sie mit schneller und präziser Deklarationsanalytik für eine umfassende Bodenuntersuchung. Wir sind bundesweit präsent und untersuchen Ihre Bodenproben und mineralischen Abfälle auf Wunsch sogar im Express-Verfahren innerhalb von drei Werktagen.
Hier erfahren Sie mehr über die WESSLING Express Deklarationsanalytik für mineralische Abfälle.
Mithilfe unserer Analyseergebnisse können Sie beispielsweise Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen für Altlasten ableiten und die Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) erfüllen. Die BBodSchV sichert die Nachhaltigkeit der Bodenfunktionen bzw. zielt darauf ab, diese wiederherzustellen – und dabei unterstützen wir Sie. Neben unserer anspruchsvollen Analyse bieten wir eine einzigartige Methodenvielfalt bei chromatographischen und spektroskopischen Verfahren für die Bodenanalyse.
Bodenanalyse betreiben wir bei WESSLING seit über 35 Jahren. Daher wissen unsere Experten: Belastbare Ergebnisse basieren zunächst auf einer qualifizierten Probenahme von Feststoff- und Bodenluftproben. Hierzu zählen auch spezielle Proben, wie Gleisschotter, Materialproben (beispielsweise Asbest) oder Dämmstoffe.
Mit chemisch-analytischen Verfahren untersuchen wir in unseren Laboratorien alle gängigen Parameter und Untersuchungslisten nach der neuen Mantelverordnung (MantelV), Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA), Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV), Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und weitere. Unser Ansprechpartner unterstützt Sie bei der Auswahl der für Ihren Bedarf notwendigen Laboranalyse und hat dabei länderspezifische Regelungen im Blick.
Wenn Sie eine Bodenprobe analysieren lassen möchten, sollten Sie sich an einen unserer Kundenbetreuer wenden, um den Untersuchungszweck zu klären und den Prüfumfang zu definieren. Handelt es sich um einen Bodentest für die Landwirtschaft? Geht es darum, den Gehalt von Schwermetallen oder sonstigen Schadstoffen zu bestimmen? Oder muss ein konkreter Wert im Boden nachgewiesen werden? Sind diese Fragen geklärt, erhalten Sie ein individuelles Angebot von uns.
Im gesetzlich geregelten Bereich (MantelV, ErsatzbaustoffV/EBV, BBodschV) ist eine qualitätsgesicherte Probenahme durch die WESSLING GmbH oder ein dafür notifiziertes Ingenieurbüro notwendig. Wurde die Bodenprobe genommen, sollte sie in speziellen Behältnissen an WESSLING versendet werden. Diese stellen wir Ihnen bei Bedarf vorab zur Verfügung. Ihre schriftliche Beauftragung sollten Sie der Probe beilegen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Untersuchung digital und bequem über das WESSLING Kundenportal zu beauftragen.
Alle Werte der Untersuchung fassen wir in einem Prüfbericht zusammen, den Sie über das Kundenportal oder per E-Mail erhalten. Gesondert hierzu können Sie bedarfsweise eine fachliche Bewertung der Ergebnisse beauftragen. Die Ergebnisse dieser Einordnung stellen wir ebenso in digitaler Form zur Verfügung.
Standardmäßig liegt die Bearbeitungszeit einer Probe bei 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei einzelnen Methoden und Bearbeitungsparametern sind längere Zeiträume vorgesehen, die Sie an der Bezeichnung des Bodentests ablesen können, z.B. GB 21 (21 Arbeitstage).
Hier erhalten Sie eine Übersicht der relevanten Vorgaben für die Bodenanalyse.
Wir unterstützen Sie gern.