Beratung und Gutachten für kosmetische Mittel

Qualität und Sicherheit sind für kosmetische Mittel oberstes Prinzip. Die Fachleute von WESSLING bieten dank maßgeschneiderter Beratung und Gutachten die Sicherheit, die Zulieferer, Hersteller und Inverkehrbringer benötigen, um ihre Produkte für den Verbraucher in den Markt zu bringen.

Conformity checks, labelling checks and declaration checks for cosmetic products at WESSLING

Beratung, Analytik und Gutachten – bei WESSLING erhalten Sie alles aus einer Hand. Kosmetische Mittel unterliegen klar definierten rechtlichen Anforderungen an Kennzeichnung, Wirkaussage, Verkehrsfähigkeit und Konformität. Unsere Sachverständigen für Kosmetikprodukte kennen die einschlägigen Verordnungen und rechtlichen Regulierungen auf nationaler wie internationaler Ebene – und beraten Sie kompetent, auf Ihren individuellen Bedarf ausgerichtet.

Zu unserem Beratungsportfolio gehören unter anderem die Prüfung von Kennzeichnung und Wirkaussage sogenannten Claims, von Konformität und  Verkehrsfähigkeit. Unsere Fachleute sind auch zugelassene Sachverständige für die Untersuchung von Proben nach §43 LFGB.

Ihr Kontakt für Beratung und Gutachten zu kosmetischen Mitteln

„Unsere Expertinnen und Experten stellen sicher, dass Sie Ihre Kosmetikprodukte auf den Markt bringen können – mit Gutachten und Beratungsdienstleistungen, die sich an Ihrem Bedarf orientieren.“

Ihr Ansprechpartner für Sicherheitsberichte, PID, CPNP-Notifizierung

„Die Erstellung eines Sicherheitsberichts ist laut EU-Kosmetik-Verordnung für jedes kosmetische Mittel verpflichtend. Als leitender Sicherheitsbewerter bei WESSLING verfasse ich auch für Ihre Produkte gern den notwendigen Sicherheitsbericht.“

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an

Beratung und Gutachten für kosmetische Mittel bei WESSLING - bleiben Sie informiert!

Hier anmelden
Zu dekorativer Kosmetik berät WESSLING zur Umsetzung der nationalen Kosmetik-Verordnung.

Kosmetische Mittel

Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel

Ob Erstellung des Sicherheitsberichts, Notifizierung eines Produkts oder Zusammenstellung der Produktinformationsdatei – bei WESSLING stehen Kundinnen und Kunden das Know-how wie auch der herausragende Service und die technischen Möglichkeiten eines international tätigen Dienstleisters zur Verfügung.

Mehr erfahren
Analytik auf Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln

Nanoanalytik von Kosmetik

Prüfung von Mizellen in den Laboratorien von WESSLING

Der Einsatz von Wirkstoff- und Verkapselungssystemen in kosmetischen Mitteln gewinnt insbesondere bei Hautpflegeprodukten immer mehr an Bedeutung. WESSLING bietet ein breites Leistungsspektrum im Bereich der Nanoanalytik: Hierzu gehört auch Beratung und Analytik zum Einsatz von Mizellen in kosmetischen Mitteln, zum Beispiel in Emulsionen oder Gesichtswassern.

Mehr erfahren
Laboranalytik für Qualität und Sicherheit von kosmetischen Packmitteln

Kosmetik-GMP Audits

Good Manufacturing Practice für die Kosmetikbranche

Die KosmetikGMP beschreibt Richtlinien zur Qualitätssicherung von Produktionsabläufen und der Produktionsumgebung, unter anderem für die Herstellung von kosmetischen Mitteln. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie kompetent und zielgerichtet zu allen Fragen rund um die Gute Herstellungspraxis und führen Vor-Ort-Audits durch.

Mehr erfahren

Siegel und Zertifizierungen

Wettbewerbsvorteile für Ihr Unternehmen

Lassen Sie sich durch uns beraten, wenn Sie die Zertifizierung Ihres Unternehmens nach einem anerkannten Qualitätsstandard planen oder Ihr Produkt zum Beispiel mit dem WESSLING Prüfsiegel auszeichnen lassen möchten.

Mehr erfahren

Kosmetische Mittel 1 / 4

Aktuelle News aus dem Bereich kosmetische Mittel

Alle Neuigkeiten

Belastung von Kosmetischen Mitteln mit Schwermetallen

Falls Spuren von Schwermetallen in kosmetischen Mitteln vorliegen, muss in dessen Sicherheitsbericht hierauf eingegangen und der Nachweis erbracht werden, dass diese technisch unvermeidbar sind. Wir sind für Sie da!

Mehr erfahren

Allergene Duftstoffe in Kosmetischen Mitteln: Änderung zur Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 veröffentlicht

Die bereits mehrfach angekündigte Erweiterung von deklarationspflichtigen allergenen Duftstoffen von 26 auf 82 Verbindungen wurde nun mit der Änderungsverordnung (EU) Nr. 2023/1545 beschlossen.

Mehr erfahren

Von Westfalen auf internationalen Kurs

Unser Familienunternehmen feiert sein 40-jähriges Bestehen - ein Grund zum Feiern!

Mehr erfahren