Um die Umwelt und den Menschen nachhaltig vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen durch Luftschadstoffe zu schützen, hat der Gesetzgeber Richtlinien und Grenzwerte zur Erhaltung der Luftqualität festgelegt.
Von gewerblichen und industriellen Betrieben ausgehende Luftverunreinigungen müssen daher regelmäßig durch Luftmonitoring überwacht und beurteilt werden. Die nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bekannt gegebene Messstelle von WESSLING übernimmt für Sie diese Aufgaben: Mit behördlich anerkannter Kompetenz und modernster Messtechnik ermitteln wir die Konzentration luftverunreinigender Stoffe bis in den Spurenbereich.
Die Leistungen unserer Messstelle umfassen Emissionsmessungen, Funktionsprüfung und Kalibrierung kontinuierlicher Messeinrichtungen sowie Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz und Raumluftmessungen. Wir identifizieren Schadstoffe und unterstützen darüber hinaus unsere Kunden mit Sondermesstechnik, zum Beispiel für die Optimierung von Abgasreinigungsanlagen oder der Druckluftqualität.
Luftmonitoring und Messstelle: Leistungen im Detail
Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, Schadstoffmessungen vorzunehmen.
Emission und Immission sind zentrale Begriffe im Bereich luftgetragener Schadstoffe. Sie beinhalten die Freisetzung und das Einwirken von schädlichen Stoffen auf Systeme und Organismen und bedürfen deshalb strengster Überwachung. Wir ermitteln die Konzentration luftverunreinigender Stoffe bis in den Spurenbereich und unterstützen Sie damit in Ihrer Qualitätssicherung.
Unsere Kunden profitieren von unserer dezentralen Standortstruktur, durch die wir besonders flexibel sind. Über die Emissionsprüfungen hinaus bieten wir außerdem hochwertige Dienstleistungen im Bereich Immissionsschutz - sprechen Sie uns gerne an!
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zur Qualitätskontrolle für Verbraucherprodukte durch Emissionsprüfungen und zur IED-Richtlinie und Ausgangszustandsbericht (AZB).
* Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Wir unterstützen Sie gern.
Luftmonitoring und Messstelle: Leistungen im Detail
Betreiber von Industrieanlagen verfügen häufig über kontinuierliche Messeinrichtungen, um die Einhaltung vorgeschriebener Emissionsgrenzwerte stets im Blick zu behalten.
Betreiber von Emissionen verursachenden Industrieanlagen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten und sind zum Nachweis darüber verpflichtet. Überschreiten die Emissionen bestimmte Grenzwerte, ist eine kontinuierliche Überwachung mit zertifizierten und in Deutschland bekannt gegebenen automatischen Messeinrichtungen (AMS) erforderlich.
Wir beraten Sie bei der Auswahl der AMS und unterstützen sie bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Qualitätssicherungsstufen (QAL). Als zugelassene Messstelle gemäß § 29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt WESSLING Ihnen vor Inbetriebnahme der Emissionsmesseinrichtung die Einbaubescheinigung aus, führt die jährliche Funktionsprüfung (AST) sowie wiederkehrend alle drei Jahre eine Kalibrierung (QAL2) durch.
Unser Angebot gilt ebenso für Temperaturmesseinrichtungen zur Überwachung der Verbrennungsbedingungen, wie die Mindesttemperatur in der Nachbrennzone. Durch den wiederkehrenden Abgleich Ihrer Messwerte mit denen der Referenzverfahren erhalten Sie verlässliche Messwerte.
Wir unterstützen Sie gern.
Luftmonitoring und Messstelle: Leistungen im Detail
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten durch den Arbeitgeber.
Mit Arbeitsbereichsanalysen, der messtechnischen Ermittlung von Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft und mit fundierten Gefährdungsbeurteilungen sind wir Ihr Partner bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Für den Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die WESSLING Messstelle ist nach §7 Abs. 10 der GefStoffV akkreditiert und erfüllt damit höchste gesetzliche Anforderungen und Auflagen gemäß DIN EN ISO/IEC 17025. Unsere Ingenieure und Messtechniker verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahrstoffen sowie gesundheitsgefährdenden Umgebungseinflüssen in der Luft von Arbeitsbereichen. Wir führen für Sie sowohl Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402, als auch orientierende Messungen über bestimmte Gefahrstoffkonzentrationen durch.
Mit diesen Voraussetzungen werden die Ergebnisse und Bewertungen sowohl intern - zum Beispiel von Ihrem Betriebsrat - sowie extern von Behörden und Unfallversicherungsträgern anerkannt.
In Ergänzung zu Informationen aus anderen Quellen bilden Expositionsmessungen häufig einen wesentlichen Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 6, Abs. 1 GefStoffV. Expositionsmessungen sind ebenfalls für die nach § 7, Abs. 7 GefStoffV geforderte Wirksamkeitskontrolle technischer Schutzmaßnahmen geeignet, die spätestens alle drei Jahre zu erfolgen hat.
Lesen Sie hier mehr über unser Angebot im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Wir unterstützen Sie gern.
Luftmonitoring und Messstelle: Leistungen im Detail
Gute Raumluftqualität hängt von der Verwendung gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe und einem ausreichenden Luftwechsel ab. WESSLING führt für Sie Raumluftkontrollen durch und berät Sie zu geeigneten Sanierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen zu unseren Raumluftmessungen finden Sie hier in unserem Themenbereich Schadstoffe und Sanierung.
Wir unterstützen Sie gern.
Luftmonitoring und Messstelle: Leistungen im Detail
Druckluft wird in fast allen Produktions- und Verpackungsprozessen eingesetzt. Kontaminierte Druckluft kann einen Qualitätsverlust der Endprodukte oder sogar einen kostspieligen Produktionsausfall bedeuten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit zertifizierten Industrieunternehmen empfehlen wir daher, Druckluft in den Betriebsprozessen regelmäßig auf Kontaminationen mit Öl-,Partikel- oder mikrobiologischen Verunreinigungen untersuchen lassen.
Die WESSLING Messstelle hat neue mobile Prüfstände für die Lebensmittel- und Pharmaindustrie entwickelt, um schnell, flexibel und qualitätsgesichert auf die besonderen Ansprüche unserer Kunden reagieren zu können. Darüber hinaus untersuchen wir die Ursachen für eine Verunreinigung der Druckluft und beraten Sie hinsichtlich der Problemlösung.
Wir bieten unseren Kunden für die Beurteilung der Druckluftqualität eine Komplettlösung an mit exakten qualitätsgesicherten Messergebnissen und unabhängigen Gutachten nach den aktuell geltenden internationalen ISO-Richtlinien. Im Detail:
Über die durchgeführten Untersuchungen erhalten Sie einen ausführlichen Prüfbericht inklusive einer Bewertung der Reinheitsklassen für jeden Messpunkt nach DIN ISO 8573-1 und somit auch belastbare Daten für Ihr Qualitätsmanagementsystem.
Die Anforderung an die Reinheit der Druckluft in Kosmetik- Pharma-und Lebensmittelunternehmen oder auch der Getränkeindustrie ist abhängig von der technischen Anwendung der Druckluft. Bei der Einstufung des jeweiligen Produktionsprozesses hilft das Einheitsblatt 15390-1 und 15390-2 des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Hier sind die für die verschiedenen Prozesse einzuhaltenden Grenzwerte und Druckluftqualitätsklassen aufgeführt.
Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelhygiene und Druckluft in Produktionsprozessen finden Sie hier.
Wir unterstützen Sie gern.
Luftmonitoring und Messstelle: Leistungen im Detail
Wir beraten Sie als Betreiber und Hersteller von Abgasreinigungsanlagen, um Optimierungspotenziale der Abscheideeffizienz voll auszuschöpfen. Für eine Steigerung ist es häufig notwendig, Aerosole und Staub zu charakterisieren.
In unserer Messstelle haben wir Messmethoden entwickelt, um diese Stoffe diskriminierungsfrei zu konditionieren und gezielt abzuscheiden. Wir liefern unseren Kunden dadurch Informationen zur Partikelgrößenverteilung und bei Bedarf eine größenabhängige Elementverteilung. Letztere wird immer häufiger zur Ursachenanalyse von nicht erklärbaren Emissionseffekten herangezogen.
Wir unterstützen Sie gern.
Wir unterstützen Sie gern.
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: