Mit der Industrieemissionsrichtlinie (IED) wird für Betreiber von IED-Anlagen die Pflicht zur Erstellung des „Berichts über den Ausgangzustand" (Ausgangszustandsbericht, AZB) eingeführt.
Betreiber von IED-Anlagen müssen unter bestimmten Umständen bei der Stilllegung ihrer Industrieanlage das Anlagengrundstück in den Ausgangszustand rückführen. Als Grundlage und Vergleichsmaßstab ist ein AZB zu erstellen. Bei einer Stilllegung der Anlage sind die sogenannten Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) erforderlich. WESSLING erstellt für Sie diese Berichte.
Bei Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahren von IED-Anlagen ist die Erstellung eines AZB gesetzlich vorgeschrieben. Im AZB ist der Zustand von Boden und Grundwasser hinsichtlich sogenannter relevanter gefährlicher Stoffe (rgS), die auf dem Anlagengrundstück (zukünftig) verwendet, erzeugt und freigesetzt werden, vor Inbetriebnahme der Anlage zu dokumentieren. Der Bericht gilt als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung. Sofern erhebliche Boden- und Grundwasserverschmutzungen durch relevante gefährliche Stoffe bei der Stilllegung festgestellt werden, sind diese unter bestimmten Umständen zu sanieren. Für diese Feststellung sind die Unterlagen zur Betriebseinstellung (UzB) erforderlich.
Seit der Verabschiedung der IED-Richtlinie beschäftigt sich WESSLING mit den Anforderungen an den AZB. Bundesweit wurden von WESSLING bereits mehrere hundert Berichte erarbeitet. Hierdurch sind uns die verschiedenen Industriebranchen und unterschiedlichen Anforderungen der Bundesländer bekannt.
Grundlage der Bearbeitung sind die entsprechenden Arbeitshilfen der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaften Boden (LABO) zu AZB und UzB sowie die in einigen Bundesländern vorliegenden Erlasse.
Damit es zu keiner Verzögerung beim Genehmigungsverfahren kommt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit der Erstellung des Ausgangszustandsbericht zu befassen. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass ergänzende Untersuchungen in die oftmals ohnehin erforderlichen Baugrund- und abfalltechnischen Untersuchungen integriert werden können.
Bei Erstellung des entsprechenden Berichtes beziehen wir von Anfang an die zuständigen Behörden in das Verfahren ein und übernehmen die Kommunikation zwischen den verschieden Beteiligten. Wenn die Vorprüfungen ergeben, dass ein AZB für Ihre Anlage erforderlich ist, erstellt WESSLING ein umfassendes Konzept, das individuell auf das Anlagengrundstück, die geplanten Prozesse und die verwendeten Stoffe zugeschnitten ist.
Anschließend werden von uns nach einer abschließenden Behördenabstimmung die erforderlichen Boden und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Der Ausgangszustand ist damit dokumentiert. Der AZB dient als Vergleichsmaßstab für die Rückführung und ist somit eine Grundlage für die Unterlagen zur Betriebseinstellung (UZB).
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zu unseren Leistungen in den Bereichen Rückbau und Messstelle/Umweltmessungen/Schadstoffmessungen.
Wir unterstützen Sie gern.