Beratung und Gutachten für Lebensmittel

Bei Herstellung, Verarbeitung und Inverkehrbringen von Lebensmitteln stehen Unternehmen immer vor Herausforderungen hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Qualität. Mit individuellen Sachverständigenleistungen begleitet WESSLING ihre Prozesse.

Sachverständigenleistungen Lebensmittel

Sachverständigenleistungen für Lebensmittel: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der komplexen lebensmittelrechtlichen Anforderungen, die eine Vielzahl von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Leitsätzen und Empfehlungen an Sie stellen, mit spezifischen Analytik- und Beratungsleistungen unserer hochqualifizierten Sachverständigen. Die individuellen Leistungspakete für Lebensmittelhygiene und -sicherheit können je nach Anforderung Verkehrsfähigkeitsgutachten, Konformitätsprüfungen oder Kennzeichnungs- und Deklarationsprüfungen umfassen.

Darüber hinaus erstellen unsere freundlichen Expertinnen und Experten Gutachten, amtliche Gegenproben nach §43 LFGB und unterstützen Sie bei Bedarf mit zielgerichtetem Krisenmanagement. Wir beraten und schulen zu GFSI-Standards wie IFS, BRC, FSSC 22000, zu HACCP und zu Fragen der Hygiene.

Sachverständigenleistungen im Bereich Lebensmittel - Ihr Kontakt zu uns

„Durch meine langjährige Erfahrung kenne ich die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden genau. Sicherheit und Qualität ihrer Lebensmittel zu gewährleisten - das ist unser gemeinsames Ziel.“

Willkommen in der WESSLING Academy

Seminare und Schulungen zur Lebensmittelsicherheit

Unsere Fachleute geben ihr Wissen an Sie weiter: Hier finden Sie unser Angebot an Seminaren und Schulungen zu aktuellen Themen und Dauerbrennern wie Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelbetrug oder neuen gesetzlichen Anforderungen. Ob Lebensmittelproduzent oder Lebensmitteleinzelhändler - unser Programm richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an Profis, denn neben den technischen Aspekten ist gut geschultes Personal die Basis für Lebensmittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Verkaufs.

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Manangementberatung

Zertifizierungsstandards in der Lebensmittelindustrie

IFS, BRC oder doch FSSC 22000? Die wenigsten Unternehmen in der Lebensmittelindustrie kommen noch ohne einen Nachweis ihrer Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit aus. Doch welche Standards gibt es inzwischen? Und welche Standards sind wann sinnvoll? Wir sagen es Ihnen!

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Lebensmittelanalytik

Rückstände von Chlorat in Lebensmitteln

WESSLING überprüft die Einhaltung der Grenzwerte in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln: Durch den Einsatz von chlorhaltigem Wasser in verschiedenen Prozessschritten der Lebensmittelproduktion kann Chlorat u.a. in Gemüse oder Obst gelangen.

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WESSLING Siegel

Wettbewerbsvorteile für Ihr Unternehmen

Siegel und Zertifizierungen

Lassen Sie sich durch uns beraten, wenn Sie die Zertifizierung Ihres Unternehmens nach einem anerkannten Qualitätsstandard planen oder Ihr Produkt zum Beispiel mit dem WESSLING Prüfsiegel auszeichnen lassen möchten.

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Organische Äpfel im Baum

Analytik und Bewertung von Rückständen

Pflanzenschutzmittel

Bei WESSLING steht Ihnen ein kompetentes Team von Fachleuten für diese hochsensitive Analytik zur Verfügung - mit modernsten Messgeräten und Methoden liefern sie zuverlässige Ergebnisse.

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Buntes Plastikbesteck

Materialien mit Lebensmittelkontakt

Prozessbegleitende Leistungen unserer Sachverständigen

Sichern Sie die Qualität Ihrer Erzeugnisse – mit individuellen Sachverständigenleistungen von WESSLING.

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Listeria monocytogenes – Eine gute Verfahrenspraxis ist essentiell

Die Sicherheit von Lebensmitteln steht an oberster Stelle, insbesondere wenn es um die Erkennung potenziell gefährlicher Bakterien wie Listeria monocytogenes geht. Wir beraten Sie und bieten auch die passenden mikrobiologischen Analysen an.

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Neue Probenahme- und Analysenverordnung zu Mykotoxinen und Pflanzentoxinen in Lebensmitteln geplant und angenommen

Die Revision der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 und Verordnung für Pflanzentoxine wurde jetzt geplant und angenommen. Worauf müssen sich Lebensmittelproduzenten jetzt einstellen?

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