Rückstände von Chlorat in Lebensmitteln

Durch den Einsatz von Wasser, dass zuvor mit chlorhaltigen Substanzen behandelt worden ist, in verschiedenen Prozessschritten der Lebensmittelproduktion kann Chlorat unter anderem in Obst oder Gemüse gelangen. WESSLING analysiert für Lebensmittel produzierende Unternehmen Rückstände in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln hinsichtlich der empfohlenen Grenzwerte gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

WESSLING verfügt über langjährige Erfahrung in der Rückstandsanalytik von Chlorat in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln und nimmt jährlich erfolgreich an externen Laborvergleichsuntersuchungen teil. Die Analyse erfolgt zusammen mit der Untersuchung von Perchlorat über LC-MS/MS.

In welchen Lebensmitteln wurden Chloratrückstände gefunden? 
Chlorat wurde in tiefgefrorenem Gemüse, Obstsäften, Salaten und Kräutern nachgewiesen.

Wie gelangt Chlorat in Lebensmittel?
Chlorat kann bei der Verwendung von chlorhaltigen Substanzen zur Reinigung oder Desinfektion als Nebenprodukt entstehen. Wird nun Wasser, das zuvor zur Desinfektion mit chlorhaltigen Biozidprodukten behandelt worden ist, für Prozesse in der Lebensmittelherstellung  eingesetzt, kann Chlorat in Lebensmittel gelangen.

Zu diesen Prozessen zählen zum Beispiel:

  • das Glasieren von Tiefkühlware
  • das Verdünnen von Saftkonzentraten oder 
  • das Waschen von Kräutern und Salaten

Außerdem kann Chlorat durch die Nutzung von gechlortem Gieß- und Beregnungswasser ins Lebensmittel gelangen.
In der Vergangenheit wurden Chlorate auch in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden  eingesetzt. Diese Anwendung ist heute allerdings in der EU verboten.

Welche Richtwerte gelten für Chlorat in Lebensmitteln?
Zurzeit gilt als Höchstgehalt der Auffangwert von 0,01 mg/kg gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Von der EU-Kommission liegt aktuell der Vorschlag vor, übergangsweise für Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs folgende Aktionswerte für die Lebensmittelüberwachung anzuwenden:
pfl. Lebensmittel mit Ausnahme von Gemüse: 0,1 mg/kg
Gemüse mit Ausnahme von Karotten: 0,25 mg/kg
Karotten: 0,2 mg/kg
Der Vorschlag wurde noch nicht verabschiedet. Überwachungsmaßnahmen sollten daher auf die toxikologische Risikobewertung gestützt werden. Dahingehend hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgeschlagen, den Wert von 0,036 mg/kg Körpergewicht und Tag sowohl für die chronische als auch für die akute Risikobewertung heranzuziehen.

 

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