Die Sicherheit von Lebensmitteln steht an oberster Stelle, insbesondere wenn es um die Erkennung potenziell gefährlicher Bakterien wie Listeria monocytogenes geht.
Listerien überleben in Lebensmittelverarbeitungsumgebungen auf Oberflächen und vermehren sich zudem auch bei niedrigeren Temperaturen. Durch diese hohe Persistenz können Listerien bei mangelnder Hygiene im Verarbeitungsprozess insbesondere in Lebensmittelgruppen wie Milch und Milcherzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse oder Fisch und Fischerzeugnisse vorkommen. Die Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln kann zur Infektionskrankheit Listeriose führen. Diese führt insbesondere bei schwangeren und abwehrgeschwächten Personen zu schweren Krankheitssymptomen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 gelten spezifische mikrobiologische Grenzwerte für Lebensmittel, die den Nachweis von Listeria monocytogenes betreffen. Die Verordnung legt fest, dass Lebensmittelunternehmen verpflichtet sind, regelmäßig Proben aus der Lebensmittelproduktionsumgebung zu entnehmen und auf das Vorhandensein von Listeria monocytogenes zu untersuchen.
Gerade bei der Probenahme ist es für Lebensmittelbetriebe essentiell, nach einer guten Verfahrenspraxis vorzugehen, die der erhöhten Persistenz von Listerien Rechnung trägt. Der Leitfaden des European Union Reference Laboratory for Listeria monocytogenes (EURL Lm) dient hier als wertvolle Unterstützung und empfiehlt einen risikobasierten Ansatz bei der Probenahme. Die Proben sollten laut dem Leitfaden des EURL Lm während des Produktionsprozesses entnommen werden, um eine größtmögliche Erfassung von Listeria monocytogenes zu gewährleisten. Eine Detektion nach der Reinigung und Desinfektion sollte nicht als Garantie für die Wirksamkeit des Reinigungs- und Desinfektionsprotokolls angesehen werden. Der Leitfaden empfiehlt zusätzlich, eine ausreichend große Fläche von 1000 cm² bis 3000 cm² zu beproben, um die Detektionswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
Neben dem EURL Lm hat der Lebensmittelverband Deutsch e. V. im November 2023 die umfassende „Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis Empfehlungen für Präventionsmaßnahmen gegen Listeria monocytogenes in bestimmten Bereichen der Lebensmittelherstellung“ veröffentlicht. Das Dokument entstand vor dem Hintergrund aktueller Listeriose-Ausbrüche auf Bitten der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (AFFL) in der Zusammenarbeit mit Experten aus der Wirtschaft, den öffentlichen Behörden und der Wissenschaft.
Gerne unterstützen und beraten wir Sie in dieser Thematik und bieten Ihnen zudem die passenden mikrobiologischen Analysen an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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