Neue Probenahme- und Analysenverordnung zu Mykotoxinen und Pflanzentoxinen in Lebensmitteln geplant und angenommen

Schon seit mehreren Jahren ist eine Revision der „Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission vom 23. Februar 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln“ geplant. Zudem ist eine entsprechende Verordnung für Pflanzentoxine in Lebensmitteln auf dem Weg.

Revision der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 und Verordnung für Pflanzentoxine in Lebensmitteln - was ist geplant?

Ziel der neuen Verordnungen ist, die Probenahmeverfahren und Leistungsanforderungen der Analysemethoden zu harmonisieren. So werden je Produktgruppe die gleichen Probenahmevorschriften gelten. Zudem werden Probenahmeverfahren für getrocknete Kräuter und Tees integriert.

An die Analysenmethoden werden nun für alle rechtlich geregelten Mykotoxine und Pflanzentoxine einheitliche Leistungsanforderungen gestellt. Dabei werden einheitliche Kriterien für die Methodenvalidierung (Wiederfindung, Präzision, Bestimmungsgrenze, Messunsicherheit) vorgegeben. Bei der Angabe der Ergebnisse wird wie in der Pflanzenschutzmittelanalytik eine pauschale erweiterte Messunsicherheit von 50 % herangezogen. Für die Berechnung von Summenparametern - zum Beispiel Aflatoxine und Fumonisine - wird der sogenannte „lower-bound-Ansatz“ gelten. Damit fließen alle Einzelwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze mit „Null“ in die Summe ein.

Wann treten die neuen Versionen der Verordnungen in Kraft?

Die finalen Verordnungsentwürfe wurden kürzlich vom “Ständigen Ausschuss für Kontaminanten“ angenommen. Beide Verordnungen sollen ab dem 1. April 2024 gelten. Für die Umstellung auf die neuen Anforderungen an die Analysenmethoden sind lange Übergangsfristen geplant. Für Mykotoxine soll diese Frist bis zum 1. Januar 2029 gelten, für Pflanzentoxine bis zum 1. Juli 2028. Beide Verordnungen treten voraussichtlich 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Zuverlässiger Nachweis von Rückständen und Kontaminanten in Lebensmitteln - unser Leistungsspektrum

Auch unsere Fachleute für Lebensmittelanatik verfolgen diese Entwicklung im Bereich der Analysenmethoden für Mykotoxine schon länger. Um gut gerüstet für die neuen Anforderungen an Analysenanforderungen zu sein, haben wir eine Multimethode für Myktoxine in bestimmten Lebensmittelmatrices etabliert, die den zukünftigen Leistungsanforderungen gerecht wird.

Dabei ist die simultane Erfassung der folgenden Mykotoxine gemäß Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 möglich:

  • Aflatoxin B1, B2, G1 und G2 und deren Summe
  • Ochratoxin A (OTA)
  • Deoxynivalenol (DON)
  • Zearalenon (ZEA)
  • Fumonisin B1 und B2 und deren Summe
  • Citrinin

 

Zudem erfassen wir mittels unserer Multi-Mykotoxin-Methode noch:

  • T-2 und HT-2 Toxin
  • Alternaria-Toxine: Altenuen (ALT), Alternariol (AOH), Alternariol Monomethylether (AME), Tentoxin (TEN) und Tenuazonsäure (TEA)
  • 15-Acetyldeoxynivalenol (15-Ac-DON) und 3-Acetyldeoxynivalenol (3-Ac-DON)
  • Fusarenon X (FX)
  • Nivalenol (NIV)
  • alpha-Zearalenol und beta-Zearalenol
  • Fumonisin B3
  • Enniatin A, A1, B und B1
  • Cyclopiazonsäure (CPA), Mycophenolsäure, Penicillinsäure, Penitrem A und Roquefortin C
  • Sterigmatocystin

Ebenfalls bieten unsere Expertinnen und Experten auch Einzelmethoden für die Analytik gemäß Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 geregelten Mykotoxine Aflatoxin M1, Patulin und Ergotalkaloide in Lebensmitteln an.

Ihr Kontakt zu unserem Team für Lebensmittelsicherheit

„Sie haben weitere Fragen zu Mykotoxinen und Pflanzentoxinen oder sind generell interessiert an unserer Analytik? Sprechen Sie mich gerne an!“

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