Neue chinesische Zollbestimmungen zum Import von Lebensmitteln und Agrarrohstoffen

In China traten zum 01.01.2022 neue Bestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln und Agrarrohstoffen in Kraft. Lebensmittelhersteller, die ihre Produkte nach China exportieren, müssen sich online beim chinesischen Zoll registrieren. Dasselbe gilt für Unternehmen, die diese Waren verarbeiten oder lagern.

Neue Vorgaben in der Lebensmittelüberwachung

Unser WESSLING Team in Shanghai ist gern für Unternehmen da, die sich kurzfristig mit diesen neuen Bestimmungen auseinandersetzen müssen. Die neuen Regelungen zur Einfuhr wurden von der chinesischen Zollbehörde im April 2021 veröffentlicht. Detaillierte Anweisungen wurden erst im Oktober herausgegeben und das zur Online-Registrierung notwenige Portal im November freigeschaltet. Nicht viel Zeit also für Lebensmittelhersteller, die ihre Waren ins Reich der Mitte importieren möchten!

 

Welche Produktkategorien fallen unter die neue behördliche Registrierungspflicht?

Insgesamt betrifft dies 14 Produktkategorien, darunter

  • Därme und Mägen
  • Eier und Eiprodukte
  • Fette und Öle für den menschlichen Verzehr
  • Bienenprodukte
  • Mühlenerzeugnisse und Malz
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • funktionelle Lebensmittel

Für alle übrigen Lebensmittel besteht eine Pflicht zur Selbstregistrierung. Dies kann von Unternehmen auf demselben Internetportal vorgenommen werden.

 

Unsere Fachleute von WESSLING in China stehen Ihnen kompetent zur Seite und beraten Sie gern, damit Sie Ihre Agrarrohstoffe und Lebensmittel weiterhin reibungslos nach China einführen können! Unsere Kolleginnen und Kollegen kennen die neue Zollverordnung und das Registrierungsportal und wissen, worauf es jetzt ankommt, damit es zu keinen Verzögerungen in Ihren Lieferketten kommt.

Ihr Kontakt zu WESSLING Consulting Shanghai Ltd.