Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben unseren Alltag derzeit fest im Griff: Ob beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr - hier gilt nun die Pflicht eine Masken über Mund und Nase zu tragen. Mit dieser Maßnahme soll die weitere Verbreitung von COVID-19 mittels Tröpfcheninfektion minimiert werden.
Bundesländer, Kreise und Kommunen haben individuell über die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen wie im Öffentlichen Personennahverkehr oder Geschäften entschieden. Es wurde beschlossen, dass hier sogenannte “Alltagsmasken” oder “Communitymasken” aus Stoff oder anderen Materialien ausreichend sind. Hierzu gehören auch die zu Hause auf der Nähmaschine selbst gefertigte Stoffmasken.
Da es sich hierbei weder um Medizinprodukte, noch um persönliche Schutzausrüstungen handelt, ist demnach auch keine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Sicherheit für Produzenten und Händler
Bei Produkten, die längerfristig mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, sollte das verwendete Material keine Schadstoffe enthalten. Denn es ist nicht auszuschließen, dass diese über die Haut oder die Atemwege durch den Menschen aufgenommen werden können. Eine Belastung von Masken oder der in der Herstellung verwendeten Materialien mit Schadstoffen sollte deshalb ausgeschlossen werden.
Analytik und Sachverständigenleistungen für Bedarfsgegenstände
Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen produzierten oder abgegebenen Masken keine Schadstoffe wie zum Beispiel Weichmacher oder gesundheitsschädliche Farbstoffe enthalten. Dabei unterstützen wir Sie gern mit unserer Laboranalytik, mit deren Hilfe wir die Masken bzw. deren Materialien auf Schadstofffreiheit überprüfen.
Gern bieten wir Ihnen auch eine risikobasierte Untersuchung auf SVHC Substanzen (Substances of very high concern) nach Anhang XIV der REACH-Verordnung (VO (EG) 1907/2006) an.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: