Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am 21. Februar 2022 einen Leitfaden zur Bewertung der Stoffgruppe PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) veröffentlicht, die vielen auch auch unter PFC (perfluorierte Chemikalien) und PFT (perfluorierte Tenside) bekannt sind. Darin enthalten sind Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie der fachgerechten Entsorgung von PFAS-haltigem Bodenmaterial. Gemäß REACH sind zudem für einige als „besonders besorgniserregend“ eingestufte PFAS Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Auch für die nächste Novelle der Trinwasserverordnung (TrinkwasserV), die voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 in Kraft tritt, wird das Thema aktuell diskutiert.
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PFAS sind keine natürlich vorkommenden Stoffe, sondern werden industriell hergestellt und werden aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften eingesetzt - zum Beispiel bei der Herstellung von Textilien, als Bestandteil von Papieren, in der Luftfahrt oder der galvanischen Industrie. Insgesamt umfasst die Stoffgruppe rund 4700 Verbindungen. Aber auch in Feuerlöschmitteln oder Schmier- und Imprägniermitteln ist die Stoffgruppe zu finden. Inzwischen können PFAS nahezu überall in unserer Umwelt nachgewiesen werden - von Wasser über Boden bis hin zur Leber von Eisbären. Der Grund dafür liegt unter anderem darin, dass sie über industrielle oder häusliche Abwässer oder über den Abrieb von Textilien dorthin gelangen. PFAS bauen sich in der Umwelt nicht vollständig ab und werden deshalb vom Umweltbundesamt als “langlebige organische Stoffe” eingestuft. Die Stoffgruppen wirken ab einer bestimmten Menge zudem auf Menschen und Tiere toxisch und stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen.
Unsere Leistungen für Ingenieurbüros und Entsorger
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