In ihrer jüngsten Ankündigung gab die Food and Drug Administration (FDA) bekannt, dass sie die Durchsetzung der MoCRA-Anlagenregistrierungen und der Anforderungen zur Produkteinlistung bis zum 1. Juli 2024 aufschieben wird. Ursprünglich wurde hier eine Frist bis zum 29. Dezember 2023 gesetzt.
Diese Entscheidung eröffnet Unternehmen, die Kosmetische Mittel produzieren oder in den Handel bringen, also sechs Monate zusätzliche Zeit zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Registrierung von kosmetischen Einrichtungen und die Auflistung kosmetischer Produkte. Insbesondere betrifft dies die Registrierungspflicht für Einrichtungen, die nach dem 29. Dezember 2022 erstmalig ein Kosmetisches Mittel herstellen oder verarbeiten, sowie die Listungspflicht für Kosmetische Mittel, die erstmals nach dem 29. Dezember 2022 in Verkehr gebracht werden.
Der vollständige Text der Compliance Enforcement Guidance ist hier verfügbar.
Trotz der Verlängerung der Umsetzungsfrist raten unsere Kosmetik-Fachleute dringend dazu, Registrierungen und Einreichungen nicht aufzuschieben. Alle erforderlichen Daten sollten jetzt vorbereitet werden, um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen, sobald das Einreichungsportal in Betrieb geht.
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Einhaltung sämtlicher Vorschriften eine komplexe Aufgabe sein kann. Daher bieten wir Ihnen unsere professionelle Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Anlagenregistrierung oder Ihrer Produkteinlistung an. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne dabei, dass Ihr Unternehmen und Ihre Produkte die regulatorischen Anforderungen reibungslos und effizient erfüllen.
„Die rechtzeitige Vorbereitung ist entscheidend. Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihre Anlagenregistrierung und Produkteinlistung termingerecht erfüllt werden.“
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: