VDI 3876 – Asbest in Bauschutt und Abbruchabfällen

Asbestprodukte wie Asbestzement, Betonbau-Abstandhalter oder Spachtelmassen werden oft im Bauschutt gefunden. Auch in Abfällen von Dachabdichtungen oder in Bodenauffüllungen werden immer wieder asbesthaltige Anteile erkannt.

Bei der Anlieferung von Schottertragschichten aus RC-Material, während des Abbruchs von Gebäuden und Anlagen oder bei der Deklaration von Bauabfällen werden Vermischungen mit Asbest häufig erst zu spät entdeckt. Hierdurch entstehen Zeitverzögerungen beim Bauablauf und zum Teil hohe Kosten bei der notwendig werdenden Entsorgung.

Asbestanalyse als Grundlage für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen

Durch eine vorausschauende Begutachtung können Kosten- und Terminrisiken minimiert werden. Hierzu ist eine differenzierte Prüfung der Asbestanteile im Material erforderlich. Die dabei erforderliche Probenahme nach LAGA PN 98 in Verbindung mit einer Sichtprüfung durch einen Asbestsachverständigen wird durch Laborprüfungen nach VDI 3876 (“Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien - Probenaufbereitung und Analyse”) vervollständigt. Die Ergebnisse der Messungen dienen z.B. als Grundlage für die Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen, die abfalltechnischen Einstufung, die Sanierungsplanung sowie die Bewertung von Grundstücken.

Die WESSLING Fachleute für Asbest nehmen an den Standard setzenden Gremien teil und befürworten dabei, dass trotz Grenzwerten und Restriktionen auch weiterhin Handlungsspielräume für kosteneffiziente Einzelfalllösung möglich sein sollten.

Asbestanalyse: Niedrige Nachweisgrenze

Die VDI 3876 gewährt eine Nachweisgrenze (NWG) von < 0,005 Massenprozent (Ma %). Sie gilt dann, wenn von der Probenahme im Haufwerk über die gutachterliche Ansprache bis zur Asbestanalyse der Verdachtspartikel am REM (Rasterelektronenmikroskop) nach dieser Richtlinie gearbeitet wurde. Vorab sollte immer die gezielte Prüfung am Entstehungsort, zum Beispiel im abzubrechenden Gebäude, erfolgen.

 

Die Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA Merkblatt 23) fordert „kein Asbest“ in Behandlungsanlagen. Das wurde in der Praxis durch Sichtkontrollen bzw. Anlieferungsdeklarationen nur grob bzw. eher mit Zufallsfunden überprüft und hielt häufig einer analytischen Prüfung nicht stand. Es konnten sowohl Überschätzungen als auch Unterschätzungen der Belastung entstehen, die erst durch die VDI 3876 mit ihrer sehr niedrigen Nachweisgrenze deutlich unterhalb des Grenzwertes von 0,1 Ma % nach GefStoffV treffsicher bestimmt werden können.

Da auch unterhalb von 0,1 Ma % Asbest in Baustoffen Faseremissionen beobachtet wurden, ist auch die Frage des Arbeitsschutzes zu beantworten. Bei großen und erfolgreich ausgeführten Bodensanierungen mit Asbestfundstücken setzen die Fachleute von WESSLING neben Luftkontrollmessungen auch die in der TRGS 517 verankerte Staubungsapparatur nach EN 15051-Meth.B zur Bestimmung der Faserfreisetzung ein, um sichere Bearbeitungsverfahren zu entwickeln und zu überwachen. 

Nach dem Stand der Technik entwickeln wir für unsere Kundinnen und Kunden unter anderem genehmigungsfähige Lösungen für die Sanierung von havarierten Asbestprodukten.

Status

Mit der VDI 3876 kann der Asbestgehalt in Bauschuttmassen sicher bestimmt und bewertet werden. Auf dieser Grundlage können auch projektbezogene weitergehende Bewertungen und Entwicklungen zum Arbeitsschutz, zur Entsorgung oder Verwertung sowie zur Grundstücksbewertungen (Due Diligence) erfolgen.

 

Unser Leistungsspektrum

  • Probenahme gemäß LAGA PN 98
  • Gutachterliche Ansprache von Asbestprodukten
  • Prüfungen gem. VDI 3876 und mit statistisch aussagekräftigen Verfahren
  • Abfalltechnische Bewertung
  • Arbeitsschutz
  • Grundstücksbewertungen (Due Diligence)
  • Gutachterliche Bewertung von Asbesthavarien
  • Entwicklung innovativer Sanierungsverfahren mit sicheren Endprodukten, Genehmigungsmanagement und Sanierungsplanung
  • Prüfung des Freisetzungsverhaltens durch Staubungsversuche EN 15051 Methode B (TRGS 517)
  • Asbestanalysen (Kurzbezeichnungen):
  1. VDI 3876, Asbest in Bauschutt und Abbruchabfällen
  2. 3866-5 (Anh.B), Asbest in technischen Produkten mit Asbestgehalten < 1 %
  3. VDI 3492, Asbest in der Raumluft
  4. IFA 7487, Asbest in Pulvern
  5. VDI 3877-1, in Staubsedimenten
  6. im Boden
  7. in Trinkwasser

Ihr Kontakt zum Thema Asbest in Boden, Bauschutt und Abbruchabfällen

öffentlich bestellter und nach § 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger (SG 5)

Christoph Wortmann