Update zu 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA) in UV-Nagellacken

Sind Ihre UV-Nagellacke schon fit für die Verordnung (EU) 2020/1682? Sie tritt am 03.06.2021 in Kraft und ändert damit den Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel.

Worum geht’s? Ab dann ist der Einsatz von HEMA, kurz für 2-Hydroxyethylmethacrylat, in kosmetischen Nagelmitteln nur noch für den gewerblichen Gebrauch zulässig. Der Abverkauf bestehender Produkte ist jedoch noch bis zum 03.09.2021 möglich. Danach dürfen Produkte nicht mehr an Verbraucher, sondern nur noch zur gewerblichen Verwendung abgegeben werden.

 

Wir raten daher allen, die UV-Nagellacke produzieren oder in Verkehr bringen, ihre Produktpalette hinsichtlich der neuen Anforderung genau prüfen zu lassen! Dabei sind unsere Fachleute für die Sicherheit von kosmetischen Mitteln gern für Sie da. Mit ihrer Expertise zu den jetzt notwendigen analytischen Untersuchung sind wir an Ihrer Seite und beraten Sie neutral und unabhängig.

Ihr Ansprechpartner zu den neue Kennzeichnungsvorgaben

„Behalten Sie den Durchblick im Paragraphendschungel! Mit unserer Beratung und Analytik sorgen wir dafür, dass Ihre kosmetischen Produkte konstant allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen!“

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