Sicherheitsberichte kosmetischer Mittel

Gemäß Artikel 10 der VO (EG) Nr. 1223/2009, auch Kosmetik-Verordnung oder kurz EU-KosmetikVO genannt, dürfen kosmetische Mittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn deren Sicherheit von unabhängiger Seite bewertet und bestätigt wurde. Diese Bewertung und Bestätigung wird im Sicherheitsbericht erfasst, welcher wiederum Teil der Produktinformationsdatei (PID) ist.

In Artikel 11 der EU-KosmetikVO sind weitere Nachweise und Dokumentationen zum Produkt und zur Herstellung vorgegeben, die ebenfalls in der PID enthalten sein müssen.

Trotz dieser klar beschriebenen Vorgaben kommt es wieder zu Meldungen im Schnellwarnsystem “Safety Gate”* aufgrund unzureichender Dokumentation. So wurde erst kürzlich vor einem kosmetischen Produkt gewarnt, dem die entsprechenden Bewertungen vor dem Inverkehrbringen fehlten. Darüber hinaus fehlten dem Produkt die angemessene Produktions- und Produktinformationen. Als Konsequenz darf das Produkt EU-weit nicht in den Verkehr gebracht und an Verbraucher abgegeben werden.

 

Für Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von pflegender und dekorativer Kosmetik ist es daher essentiell, vor Markteintritt sicherzustellen, dass ihre Produkte allen Anforderungen der EU-KosmetikVO entsprechen. Überprüfen Sie zudem, ob alle in der PID geforderten Dokumente, inklusive des Sicherheitsberichts, in entsprechender Qualität vorliegen.

Sowohl für die Überprüfung von vorhandenen Dokumenten  als auch für die Erstellung des Sicherheitsberichts für Ihre Produkte sind unsere Sicherheitsbewerter für Sie da. Wir führen die vorgeschriebenen Sicherheitsbewertung Ihres Produkts durch und erstellen anschließend das notwendige Gutachten. Sollen für die Sicherheitsbewertung im Vorfeld Analysen nötig sein, sind die Fachleute in unseren hauseigenen Laboren ebenfalls für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum gehören zum Beispiel Konservierungsbelastungstests oder die Analytik auf Schwermetalle und allergene Duftstoffe.

 

*Safety Gate, ausführlich „EU rapid alert system for dangerous non-food products“ genannt, ist ein Schnellwarnsystem der EU-Kommission mit dem Ziel der schnellstmöglichen Weitergabe von Informationen über nicht sichere Non-Food-Produkte.

Ihr Kontakt zur Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel

„Ob die Erstellung des Sicherheitsberichts, Notifizierung eines Produkts oder Zusammenstellung der Produktinformationsdatei – Kundinnen und Kunden erhalten bei uns alles aus einer Hand!“

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