Freisetzung von Aluminium aus Grillschalen und Menüschalen

Unbeschichtete Einwegschalen aus Aluminium, wie sie zum Beispiel zur Anlieferung von Gerichten in Gemeinschaftseinrichtungen oder auch in privater Nutzung beim Grillen verwendet werden, können teilweise hohe Mengen an Aluminium an Lebensmittel abgeben. Diese Erkenntnis bestätigt das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner jüngst veröffentlichten Stellungnahme (Stellungnahme Nr. 007/2017 des BfR vom 29. Mai 2017).

Die Abgabemenge hängt dabei von der Art des jeweiligen Lebensmittels ab sowie von den Anwendungsbedingungen, das heißt von Kontaktdauer und Temperatur. Die Messergebnisse des BfR zeigen, dass sich die Freisetzung von Aluminium aus der Schale erhöht, je länger ein Lebensmittel hierin warm gehalten wird.

Tolerable Weekly Intake, TWI, von Aluminium

Die negativen Auswirkungen von Aluminium auf die menschliche Gesundheit wurde in der Fachwelt bereits wiederholt diskutiert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte in der Vergangenheit eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake, TWI) von ein Milligramm je Kilogramm Körpergewicht veranschlagt. Laut BfR wird dieser TWI bei einem Teil der Bevölkerung allein durch die Nahrungsaufnahme ausgeschöpft, denn Aluminium kommt natürlicherweise in herkömmlichen Nahrungsmitteln vor. Daher sollte die zusätzliche Aufnahme von Aluminium durch Verbraucher, wie sie zum Beispiel durch die Verwendung von Grill- oder Gemüseschalen verursacht werden kann, nach Möglichkeit verringert werden. In Europa wurden dafür Richtwerte für die Aluminiumabgabe festgelegt, diese liegen derzeit bei 5 mg Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel.

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