Neue Kennzeichnungsvorgaben für Feuchttücher

Seit dem 03.07.2021 müssen laut Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 Einwegkunststoffprodukte, zu denen unter anderem auch einige kosmetische Mittel und Reinigungsmittel gehören, mit einem neuen Piktogramm gekennzeichnet werden.

Hierzu zählen auch die für die Körper- und Haushaltspflege bestimmten und bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr beliebten Feuchttücher.

Die Kennzeichnung mit dem neuen Piktogramm macht Verbraucher zum einen darauf aufmerksam, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten. Zudem weist das Piktogramm auf die Folgen einer unsachgemäßen Entsorgung dieser Einweg-Plastikprodukte hin, da sie wesentlich zur Verschmutzung der Umwelt und zur Vermüllung der Meere mit Plastik beitragen.

 

UPDATE:

Bei den Kennzeichnungsvorgaben für Feuchttücher gilt es genauer auf das verwendete Material zu schauen: “Feuchttücher, die aus nicht natürlichen Polymeren oder natürlichen Polymeren, die chemisch modifiziert wurden, hergestellt werden, wie Polyester und Polyhydroxyalkanoate (PHA), fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Feuchttücher, die vollständig aus natürlichen Polymeren hergestellt werden, die nicht chemisch modifiziert wurden, wie Viskose und Lyocell, fallen nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie.” (Commission notice Directive (EU) 2019/904, C(2021) 3762 final, 31.5.2021)

Diese Leitlinie der europäischen Kommission hilft bei der Entscheidung, ob ein Produkt der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt unterliegt. Zwar ist die Leitlinie nicht rechtsverbindlich, stellt jedoch eine Orientierungshilfe dar. Bei Abweichungen trägt derjenige die Begründungslast, der hiervon abweichen möchte.

 
Bildquelle: Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151
Bildquelle: Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151

Bereits am 5. Juni 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt erlassen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte nun am 10. Februar 2021 durch die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV).

 

Hersteller von für die Körperpflege und Haushaltspflege bestimmten Feuchttüchern sind also nun zum Handeln aufgefordert! Hierbei sind unsere WESSLING Expertinnen und Experten für kosmetische Mittel gern für Sie da. Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der Kennzeichnung des neuen Piktogramms auf Ihren Produkten mit unserem fachlichen Know-how zur Seite und beraten Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu Position, Größe und graphischen Darstellung.

 

Ihr Kontakt für Ihre Beratung zu den neue Kennzeichnungsvorgaben

„Wir beraten Sie kompetent und unabhängig, damit Ihre kosmetischen Produkte konstant allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen! “

Das WESSLING Team wünscht Frohe Ostern!

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