Kosmetische Inhaltsstoffe auf dem Prüfstand

Hersteller von pflegender und dekorativer Kosmetik aufgepasst: Für 2022 kündigen sich in Bezug auf die Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) viele Änderungen an! So arbeitet das Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) derzeit an der Neubewertung einiger kosmetischer Inhaltsstoffe. Betroffen sind unter anderem Butylhydroxytoluol, Prostaglandin und Analoge sowie Aluminium.

Zu dekorativer Kosmetik berät WESSLING zur Umsetzung der nationalen Kosmetik-Verordnung.

Bereits getroffene Änderungen, die 2022 in Kraft treten sollen, sind die Erweiterung der regulierten Duftstoffe von 25 auf 87 Einzelsubstanzen sowie die Absenkung des Schwellenwertes für das gesamte freie Formaldehyd auf 0,001 %.

Über die konkreten Änderungen der Kosmetikverordnung und deren Übergangsfristen halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

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Ihr Kontakt zu den neue Anforderungen

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