Kennzeichnung und Wirkversprechen von kosmetischen Mitteln

Die Aufmachung von kosmetischen Mitteln trägt nicht unerheblich zur Kaufentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei. Umso wichtiger ist es für Hersteller, alle rechtlichen Vorgaben zur Bewerbung ihres Produkts einzuhalten! Immer wieder stellen unsere Sachverständigen in ihrer täglichen Arbeit jedoch fest, dass es hier zu Abweichungen kommt.

Claim-Support für kosmetische Mittel

Grundsätzlich ist bei der Deklaration von Kosmetika zwischen verpflichtenden Elementen und freiwilligen Angaben, auch Claims oder Wirkversprechen genannt, zu unterscheiden. Die verpflichtenden Angaben sind in Artikel 19 der VO (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetik-Verordnung) geregelt, freiwillige Angaben hingegen in der VO (EU) Nr. 655/2013.

Pflichtkennzeichen sind beispielsweise Angaben zu Bestandteilen und Verwendungszweck, zur Füllmenge, Haltbarkeit und auch zu spezifischen Anwendungs- und Warnhinweisen. Auch Sonnenschutzmittel gehören zur Gruppe der kosmetischen Mittel. Nicht nur die Angabe eines Lichtschutzfaktors (LSF) ist ein verpflichtendes Element, auch dessen Einhaltung ist zur Wahrung des Gesundheitsschutzes zwingend notwendig.

Typische Beispiele für Wirkversprechen bei Hautpflegeprodukten wiederum sind “Hautverträglichkeit dermatologisch bestätigt”, “Feuchtigkeitsspendend” oder auch “Faltenreduzierend”. Bei dekorativem Eye-Make-up werden insbesondere die Claims “Augenärztlich bestätigt” und “für Kontaktlinsenträger geeignet” beworben. Unabhängig davon, welches Wirkversprechen ausgelobt wird – den entsprechender Nachweis hierüber müssen Hersteller stets vorweisen können.

Um also allen Anforderungen sowohl an verpflichtende Elemente als auch an freiwillige Angaben zu entsprechen, steht Ihnen bei WESSLING ein breites Instrumentarium an Leistungen der Laboranalytik, Beratung und Gutachten zur Verfügung. Sie benötigen zum Beispiel Studien, die das Wirkversprechen Ihrer Produkte hinreichend belegen? Unsere Fachleute sind gern für Sie da und stehen Ihnen auch bei der Planung und Durchführung von Epikutantests, ophthalmologischen Tests, SPF-Tests oder Wirksamkeitsstudien zur Seite.

Zu unseren Leistungen gehören auch Beratung und Gutachten zur Fertigverpackungsverordnung sowie die Erstellung von Sicherheitsberichte, PID, CPNP-Notifizierung. Sie möchten noch mehr über unser Leistungsspektrum für die Sicherheit Ihrer kosmetischen Mittel erfahren? Hier geht’s lang!

Ihr Kontakt zu den notwendigen Kennzeichnungsvorgaben

„Benötigen Sie Unterstützung für die korrekte Kennzeichnung kosmetischer Mittel? Mit unserer Beratung und Analytik sorgen wir dafür, dass Ihre kosmetischen Produkte konstant allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen!“