Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/6 zur Prüfung von Tierarzneimitteln

Produzenten von Pharmazeutika für Tiere aufgepasst: Die EU hat das Tierarzneimittelrecht neu geordnet. Ab 28. Januar 2022 tritt die neue Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft. Bestimmte Inhalte dürfen die Mitgliedstaaten nach der neuen VO selbst regeln. Im deutschen Recht wurde des Tierarzneimittelrecht daher aus dem Arzneimittelrecht ausgegliedert und nun durch das neue Tierarzneimittelgesetz, kurz TAMG, geregelt.

Welche Änderungen bringt die VO (EU) 2019/6 für Hersteller mit sich?

Mit der EU-Tierarzneimittel-Verordnung werden Tier- und Humanarzneimittel künftig gesetzlich getrennt voneinander geregelt. Gemäß Artikel 88 der Verordnung (EU) 2019/6 wird künftig derjenige eine gesonderte Herstellungserlaubnis für Tierarzneimittel benötigen, der an der Prüfung dieser beteiligt ist. Dazu gehören auch GMP-Auftragslabore. Eine alleinige Herstellungserlaubnis für Humanarzneimittel ist also künftig nicht mehr ausreichend!

 

WESSLING verfügt über die erforderliche Herstellungserlaubnis

Unser Pharma-Standort Münster verfügt – neben dem GMP-Zertifikat – auch über die erforderliche Herstellungserlaubnis über die Prüfung von Tierarzneimitteln. Damit sind unsere Fachleute für die Analytik und Bewertung von Pharmazeutika auch künftig in der Lage, Ihre Tierarzneimittel gemäß der neuen EU-Verordnung zu prüfen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Maik Siebelmann
„Keine Angst vor der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung! Dank unserer Herstellungserlaubnis prüfen wir auch weiterhin zuverlässig und schnell Ihre Pharmazeutika!“