Rechtssicherheit für Hersteller und Händler von CBD-haltigen kosmetischen Mitteln: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erteilte am 19.11.2020 mit seinem Urteil (EuGH zu C-663/18 BS und CA) der vorläufigen Auffassung der Europäischen Kommission, dass CBD ein Betäubungsmittel sei, eine Absage. Das Urteil ermöglicht es daher, CBD-Produkte auf sicherer juristischer Grundlage in der EU in den Verkehr zu bringen.
CBD ist dabei die Abkürzung für Cannabidiol, einem Inhaltsstoff der Hanfpflanze. Im Bereich der pflegenden und dekorativen Kosmetik finden CBD-Extrakte vielfach Verwendung, zum Beispiel in Badezusätzen, Cremes oder Lippenstiften.
Was bedeutet das EuGH-Urteil für Hersteller und Händler von CBD-haltigen Kosmetika?
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