Bewertung von Kontaminanten in Lebensmitteln: Neufassung der Europäischen Kontaminanten-Verordnung in Kraft

Stichwort Lebensmittelsicherheit: Ein wichtiges Update für alle Hersteller von Lebensmitteln trat am 25. Mai 2023 mit der neugefassten Kontaminanten-Verordnung (EU) 2023/915 in Kraft.

In der Kontaminanten-Verordnung ist genau geregelt, wie viele Rückstände und welche Mengen maximal in einem Lebensmittel enthalten sein dürfen. Mit der Neufassung wurde nun die bisherige und seit 2006 gültige Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgehoben. Eine Vielzahl von Änderungsverordnungen führte dazu, dass die bisherige Verordnung in ihrer Übersichtlichkeit wieder klarer strukturiert werden musste. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Lebensmittelproduzenten?

   

Die wichtigsten Änderungen der Kontaminanten-Verordnung für Sie auf einem Blick:

  • Artikel 1 enthält nun Begriffsbestimmungen, die sich eindeutig auf die Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beziehen.
  • Die verwendeten Lebensmittelkategorien orientieren sich jetzt deutlicher an den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (Pflanzenschutzmittel-Höchstgehalte-Verordnung) aufgeführten Lebensmittelkategorien.
  • Die Anzahl der Fußnoten wurde durch die Neufassung von 75 auf 15 deutlich reduziert, indem in Anhang I nun eine Anmerkungsspalte zu den Höchstgehalten zugefügt wurde.
  • Es besteht nun gemäß Artikel 4 bei Überschreitung der Höchstgehalte ein Entgiftungsverbot, das sich auf alle geregelten Lebensmittel bezieht.
  • Die Höchstgehalte für Aflatoxine finden nun ebenfalls bei verarbeiteten Lebensmitteln Anwendung, wenn diese zu mind. 80% aus dem betroffenen Erzeugnis bestehen (z.B. Haselnusspaste aus Haselnüssen).
Im Labor für Lebensmittelanalytik: Laborantinnen während der Untersuchung auf Rückstände und Kontaminanten

Mit unserer Laboranalytik sind wir sowohl für Rohstoffe als auch Produkte mit Multi- oder Einzelmethoden für Sie da. 

Die Verordnung (EU) 2023/915 regelt eine Vielzahl von Kontaminanten in Lebensmitteln. Unser Analytikportfolio deckt dabei die folgenden Kontaminanten ab:

  • Mykotoxine, mit Aflatoxinen, Ochratoxin A, Deoxynivalenol (DON), Zearalenon (ZEA), Fumonisine, T-2 und HT-2 Toxin, Patulin, Citrinin, und Ergotalkaloiden (LC-MS/MS)
  • Pflanzentoxine wie Erucasäure (GC-FID) und bald auch Tropanalkaloide (LC-MS/MS)
  • die Metalle Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen und Zinn (ICP-MS)
  • die Prozesskontaminanten wie 3-MCPD, Glycidyl-FSE (GC-MS/MS)
  • Dioxine und PCB (GC-HRMS)
  • weitere Kontaminanten wie Perchlorat (LC-MS/MS)

Insbesondere können wir mit unserer akkreditierten* QuEChERS-basierten Multimethode mittels LC-MS/MS für die Bestimmung von Mykotoxinen in verschiedensten Lebensmittelmatrices aufwarten. In einem erweiterten Analysen-Portfolio bieten wir Ihnen zudem zukunftsorientiert die Untersuchung von Alternariatoxinen an.

Beratung und Gutachten für Ihre Lebensmittelsicherheit - von unseren WESSLING Fachleuten alles aus einer Hand

Mit unserer analytischen und fachlichen Expertise sind wir gern für Sie da. Über die Analytik hinaus vervollständigt Beratung und Gutachten unser Leistungsportfolio:

  • umfassende Beratung zur aktuellen rechtlichen Regelung der Kontaminanten-Verordnung
  • individuelle Beratung zur Ihrer spezifischen Fragestellung: Auswahl der jeweils passenden Analytik oder Beratung zur Lösung der fachspezifischen Fragestellung
  • Plausibilisierung der analysierten Ergebnisse in Abhängigkeit der jeweiligen Lebensmittelmatrices
  • Erstellung von Prüfberichten und auch Gegenprobengutachten
  • rechtliche Beurteilung der Analysenergebnisse nach aktuellen Stand
 

*Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage [D-PL-14162-01-00] aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Ihr Kontakt zu unseren Lebensmittel-Fachleuten

„Wir stehen Ihnen für Ihr Anliegen gern zur Verfügung. Zögern Sie daher nicht, uns bei weiteren Fragen zur neuen Kontaminanten-Verordnung oder zur unserer Analytik- und Beratungsleistung anzusprechen.“