VO (EU) 2019/1148 - neue Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Seit 01.02.2021 ersetzt die VO (EU) 2019/1148 die bisherige VO (EU) 98/2013. Daraus ergeben sich neue Verpflichtungen und besondere Anforderungen an die Dokumentation für alle, die Ausgangsstoffe für Explosivstoffe herstellen, importieren, in Verkehr bringen, damit handeln oder sie sonstwie abgeben. Auch bereits in kleinen Laborbereichen müssen diese neuen Anforderungen jetzt umgesetzt werden.

Was wird in der VO (EU) 2019/1148 neu geregelt?

Festgelegt werden einheitliche Vorschriften für Bereitstellung, Verbringung, Besitz und Verwendung von Stoffen oder Gemischen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Ziel der Verordnung ist darüber hinaus, sowohl die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die allgemeine Bevölkerung einzuschränken als auch die angemessene Meldung über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Wer ist von der Neuregelung betroffen?

Alle, die Ausgangsstoffe für Explosivstoffe - wie beispielsweise Salpetersäure, Wasserstoffperoxid, Schwefelsäure, Ammoniumnitrat (siehe auch Anhang I und II der VO (EU) 2019/1148) - herstellen, importieren, in Verkehr bringen, damit handeln oder sie sonstwie abgeben, sind zum Handeln aufgefordert.

Für die Verwender ergeben sich durch die VO (EU) 2019/1148 unter anderem neue Verpflichtungen und besondere Anforderungen an die Dokumentation. Auch in kleinen Laborbereichen ist die Umsetzung zwingend erforderlich.

Nach Artikel 6 der Verordnung muss Erwerb, Verbringung, Besitz oder Verwendung dieser Ausgangsstoffe genehmigt werden. Zusätzlich ergeben sich neue Pflichten zur Unterrichtung der Lieferkette (Artikel 7), zur Überprüfung bei Verkauf (Artikel 8) und zur Meldung von verdächtigen Transaktionen, Abhandenkommen und Diebstahl (Artikel 9).

Unsere WESSLING Experten für die Sicherheit von Stoffen und Chemikalien unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der Handlungspflichten, die sich aus der VO (EU) 2019/1148 ergeben. Wir kennen uns bestens mit dem Inhalt der Verordnung aus und sind mit unserem fachlichen Know-how gern für Sie da.

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe - hier finden Sie weiterführende Informationen der IHK München und Oberbayern. 

 

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