Erhöhte QAV-Befunde in Lebensmitteln durch Desinfektionsmittel

Die Umsetzung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu Covid-19 führen zu einer vermehrten Anwendung von viruzid wirksamen Desinfektionsmitteln auf Oberflächen. In einigen dieser Mittel sind biozid wirkende Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) enthalten, meist Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchloride (BAC). Diese Verbindungen haften auf den desinfizierten Oberflächen. So können insbesondere protein- oder fettreiche Lebensmittel z.B. über den Kontakt mit Schneidbrettern, Messern oder Handschuhen mit Rückständen von QAV kontaminiert werden.

Im Labor für Lebensmittelanalytik: Laborantinnen während der Untersuchung auf Rückstände und Kontaminanten

Aktuell sind Rückstände von QAV lebensmittelrechtlich in der EU-Pestizidverordnung Nr. 396/2005 geregelt. Für die beiden Wirkstoffe von Desinfektionsmitteln DDAC (Didecyldimethylammoniumchlorid) und BAC (Benzalkoniumchlorid) sind seit 2014 dort Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Laut dieser Verordnung gilt ein RHG von jeweils 0,1 mg/kg für DDAC und BAC in allen Warengruppen gemäß Anhang I der Verordnung.

Wie festgelegt, erfolgte im Herbst 2019 die Beratung der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten zur Überprüfung der bisherigen RHG. Auf Basis der vorliegenden Gehaltsdaten wurde vorgeschlagen, den RHG bei pflanzlichen Lebensmitteln auf die analytische Bestimmungsgrenze abzusenken (je 0,01 mg/kg für DDAC und BAC) und für tierische Lebensmittel einen „Übergangs-RHG“ festzulegen. Hier wurden Werte von 0,01 bis 0,05 mg/kg diskutiert. Die Bedenken, die der europäische Verband FoodDrinkEurope der EU-Kommission mitgeteilt hatte, sollen bei den weiteren Beratungen berücksichtigt werden. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, dass der bisherige RHG in Rohmilch beibehalten wird und dass für andere Warenarten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein allgemeiner RHG von je 0,05 mg/kg herangezogen werden sollte. Somit könnten Querkontaminationen berücksichtigt werden.

Bislang liegt noch kein Verordnungsentwurf für die Absenkung der RHG vor. Geplant ist die nächste Sitzung des Ständigen Ausschusses am 15./16. Juni 2020. Es wird empfohlen der EU-Kommission Datenpakete zukommen zu lassen, wenn Befunde nahelegen, dass die geplanten RHG für bestimmte Warenarten möglicherweise nicht eingehalten werden können.

Um an dieser Stelle für Sicherheit zu sorgen, bietet WESSLING im Rahmen der Rückstandsanalysen die Untersuchung von Lebensmitteln auf Quartäre Ammoniumverbindungen an. Desinfektionsmittel werden ebenfalls auf QAV getestet.

Erhöhte QAV-Befunde in Lebensmittel-Proben lassen sich vermeiden, indem insbesondere bei der Probenahme nur QAV-freie Desinfektionsmittel Verwendung finden und sterile Probengefäße genutzt werden sowie mit Einmalhandschuhen gearbeitet wird.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer individuellen Fragestellung mit unserem Know-how zu unterstützen. Für weitere Informationen zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel  stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gern zur Verfügung. Die sachkundige Beratung zu Hygienekonzepten, deren Erstellung bzw. Überprüfung gehört ebenfalls zu unserem Leistungsportfolio.

 

Ihr Kontakt zu unseren Lebensmittel-Fachleuten