Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG aufgepasst: Für sie ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz die regelmäßige Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtend.
Dieses Jahr muss die Berichterstattung für das Erklärungsjahr 2020 bis spätestens 31.05.2021 über das Online-Portal BUBE eingereicht sein. Hierbei sind unsere Fachleute mit ihrem fachlichen Know-how für Sie da.
Die Inhalte der Emissionserklärung sind im Anhang der 11. BImSchV genau festgelegt. Alle vier Jahre müssen mit der Erklärung Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die in einem bestimmten Zeitraum von der Anlage ausgegangen sind, an die zuständige Landesbehörde übermittelt werden.
Unsere Energie-Experten unterstützen Sie mit langjährigen Know-how, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Abgabe der Emissionserklärung nachzukommen. Sie bereiten die erforderlichen Emissionsdaten auf und übertragen sie als Emissionserklärung in das offizielle Online-Portal BUBE.
„Bei der Erstellung Ihrer Emissionserklärung für 2020 sind wir mit unserem fachlichen Know-how gern für Sie da.“
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: