Je nach Art, Umfang und Dauer der Baumaßnahme ist der Bauherr nach BauStellV 07/1998 zur Bestellung eines SiGeKo und zur Erstellung eines SiGePlanes verpflichtet. Bauvorhaben werden zunehmend komplexer, der Einsatz eines SiGe-Koordinators ist also daher eher die Regel als die Ausnahme.
Wir übernehmen für Sie die Aufgaben eines SiGeKo und erstellen für Ihr Bauvorhaben, basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen, einen individuell zugeschnittenen SiGePlan.
In der Planungsphase erstellen wir auf Basis der in der Baustellenverordnung verankerten Vorgaben die entsprechenden Planungsunterlagen.
In der Ausführungsphase stellen unsere SiGeKos die Anwendung der Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber sicher. Regelmäßig werden Baustellenbegehungen und Prüfungen der sicherheitstechnischen Einrichtungen von uns durchgeführt, festgestellte Mängel werden dokumentiert und deren Beseitigung kontrolliert.
Der SiGePlan wird mit den besten Standards visualisiert, Beschäftigte und Arbeitsschutzbeauftragte werden kompetent unterwiesen und regelmäßige Baustellenbegehungen gewährleisten die Umsetzung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen. Auch die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsämtern und der Bauberufsgenossenschaft wird proaktiv betrieben.
So ist ein sicheres Arbeiten am Bauwerk zu Beginn mit der Planungsphase gewährleistet. In der Ausführungsphase werden die Maßnahmen konkret angepasst und wirken in der Nutzungsphase nach.
Erfahren Sie noch mehr über unsere Leistungen rund um den SiGeKo.
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: