Durch die Legionelleninfektionen in Ulm (2010), Warstein (2013), New York (2015) und Bremen (2015, 2016) ist deutlich geworden, dass Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider potenzielle Ursache für Legionelleninfektionen mit z.T. tödlichem Verlauf sein können. Mikroorganismen finden im Milieu des Kreislaufwassers günstige Lebens- und Vermehrungsbedingungen, wenn es nicht hygienischen Anforderungen entspricht. Seit Anfang 2015 schreibt die VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 Mindestanforderungen für den sicheren hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen vor. Seit August 2017 ist dies in der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern auch gesetzlich verankert. In diesem Kompakt-Webinar geht es um die Pflichten, die sich daraus für Anlagenbetreiber ergeben.
Der hygienegerechte Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern oder Kühltürmen erfordert entsprechendes Fachwissen der mit diesen Aufgaben betrauten Personen, die dieses Wissen in der Regel während einer eintägigen Schulung nach VDI 2047-2 mit Abschlussprüfung erwerben. Unser Kompakt-Webinar vermittelt das nötige Grundwissen für Beteiligte, die nicht direkt mit dem Anlagenbetrieb zu tun haben, aber im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Verantwortung den „hygienisch fachkundigen Personen“ ihres Betriebs fachlich folgen können wollen.
Die 42. BImSchV fordert in §14, dass alle fünf Jahre der ordnungsgemäße Betrieb einer Anlage festgestellt wird. Dies erfolgt entweder durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, oder durch eine nach DIN EN ISO 17020 akkreditierte Inspektionsstelle des Typ A. Die Termine für die erste Runde dieser Überprüfungen lagen, je nach Anlagenalter, in den Jahren 2019 bis 2022.
Viele Anlagenbetreiber konnten aus verschiedenen Gründen die Überprüfungen erst mit Verspätung durchführen lassen. Es war zunächst auch in der Fachwelt nicht unumstritten, zu welchem Zeitpunkt die zweite Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs stattfinden muss: Fünf Jahre nach der ersten Überprüfung, oder doch früher? Diese Frage wurde inzwischen im LAI-Auslegungsfragenkatalog beantwortet. In unserem Kompakt-Webinar werden wir auch darauf eingehen.
14.00 - 14.45 Uhr | Block 1
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14.45 - 15.00 Uhr | Pause | ||
15.00 - 15.45 Uhr | Block 2
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15.50 - 16.00 Uhr | Zeit für Fragen |
Jens Habersaat, Dipl.-Chemiker, ist seit 15 Jahren bei WESSLING im Geschäftsfeld Umweltanalytik / Wasser in der Kundenbetreuung tätig. Er ist seit August 2019 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider, und erstellt Hygiene-Gefährdungsbeurteilungen nach §3 Abs. (4) und Überprüfungsberichte nach § 14 der 42. BImSchV.
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