Änderung der MantelVO: Was ändert sich für Projektentwickler, Planer, Bauherren, ausführende Firmen?

Inhouse-Seminare unserer WESSLING Experten: Im Juli 2021 ist die Mantelverordnung (MantelV) im Bundesanzeiger verkündet worden. Lange Zeit mussten Fachleute auf bundeseinheitliche Regelungen zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (EBV) sowie auf die Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und der Änderungen der Deponieverordnung (DepV) und Gewerbeabfallverordnung warten.

Flächenrecycling als Teil des Flächenmanagements

Zum 01.08.2023 treten diese Änderungen nun in Kraft. Damit es ab Sommer 2023 zu keinen Verzögerungen bei Ihren Bauprojekten kommt, sollten sich insbesondere Projektentwickler, Planer, Bauherren und ausführende Unternehmen bereits jetzt mit den wichtigsten Neuerungen hinsichtlich des Umgangs mit Boden- und Bauschutt beschäftigen. Sind vorliegende Gutachten und Planungen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen gegebenenfalls zu ergänzen?

Exakt hierzu bieten die WESSLING Fachleute Inhouse Seminare an. Denn unsere Experten haben den jahrelangen Prozess um die Entstehung der neuen Verordnung intensiv beobachtet, sind also mit den Neuerungen bestens vertraut.

Für diese Themenschwerpunkte führen wir gern individuelle Seminare bei Ihnen vor Ort durch:

  • Allgemeine Einführung
  • Untersuchung von Bodenmaterial und Baggergut: Neue Untersuchungspflichten Aushub-/Einbaustelle
  • Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
    • Annahmekontrolle
    • Material- und Überwachungswerte
    • Neue Anforderungen an die Analytik
    • Mobile Bauschuttaufbereitungsanlagen
    • Anzeige-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten
  • Verwertung von Materialien
    • Technische Bauwerke (Standardbauweisen)
    • Bodenähnliche Verwertung
  • Einstufung von Materialien gemäß EBV und DepV
  • BBodSchV wesentliche inhaltliche Änderungen
  • Prüfwerte BBodSchV – Was ist neu?
  • Übergangsregelungen EBV und BBodSchV
  • Auswirkungen auf in der Planung befindliche Projekte
  • Strategien zur Vermeidung von Mehrkosten
 

Die Einführung in die Thematik erfolgt durch unseren Experten Christoph Wortmann, anerkannter Sachverständiger nach § 18 BBodSchG, der den jahrelangen Prozess um die Entstehung der neuen Verordnung intensiv beobachtet hat und für sie in die Praxis überträgt.

Ihr Kontakt

Christoph Wortmann
„Für Anfragen und weitergehende Informationen zu unseren Inhouse Seminaren stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Gemeinsam legen wir die thematischen Schwerpunkte für Ihr Seminar fest!“