Schwermetalle in kosmetischen Mitteln

Wöchentlich berichtet die EU-Kommission in ihrem Schnellwarnsystem RAPEX (“EU rapid alert system for dangerous non-food products”) über auf dem Markt befindliche gefährliche Non-Food Produkte. Auffällig waren hier zuletzt Meldungen zu Verunreinigungen mit Schwermetallen, insbesondere in dekorativer Kosmetik.

Sicherheit und Unbedenklichkeit von pflegender und dekorativer Kosmetik müssen durch Verkehrsfähigkeitsbescheinungen belegt werden.
 

Doch wie gelangen Schwermetalle überhaupt in kosmetische Mittel? Diese werden häufig durch Inhaltsstoffe mineralischen Ursprungs und/oder durch (Farb-) Pigmente in die kosmetischen Mittel eingetragen. Dazu gehören zum Beispiel Blei und Cadmium.

Sie, und auch andere Metalle wie Arsen, sind gemäß Anhang II der VO (EG) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung) verboten. Höchstmengen von Verunreinigungen mit Metallen sind für kosmetische Erzeugnisse allerdings nicht gesetzlich festgelegt.

Technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Erzeugnissen

Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) gibt jedoch Empfehlungen für technisch vermeidbare Gehalte der Metalle Arsen, Antimon, Blei, Cadmium und Quecksilber. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihre Produkte diese Empfehlungen einhalten! Um dies zu gewährleisten, unterstützen Sie unsere WESSLING Fachleute mit fachlicher Beratung und der entsprechenden Laboranalytik. Zu unseren Leistungen gehört unter anderem auch die Erstellung eines entsprechenden Sicherheitsberichts für Ihre Kosmetika.

Ihr Ansprechpartner

„Falls Spuren von Schwermetallen in kosmetischen Mitteln vorliegen, muss in dessen Sicherheitsbericht hierauf eingegangen und der Nachweis erbracht werden, dass diese technisch unvermeidbar sind. Wir sind für Sie da!“

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