Bei der Entsorgung und Aufbereitung von Elektro-Altgeräten fallen Schadstoffe wie Restkühlmittel (VFC / VHC) an. Dies gilt zum Beispiel für Kühlschränke. Betreiber von Entsorgungs- und Abfallaufbereitungsanlagen müssen die vorgeschriebenen Grenzwerte im Blick behalten. WESSLING unterstützt an dieser Stelle mit der Analytik von Dämmmaterialien und Kältemitteln gemäß der Norm „Sammlung, Logistik und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) – Teil 3-4: Spezifikation der Schadstoffentfrachtung- Wärmeüberträger – DIN CLC/TS 50625-3-4”.
Kühlgeräte dürfen zwar schon lange nicht mehr mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und weiteren fluorierten Substanzen wie teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel betrieben werden. Dennoch sind heute noch viele Altgeräte im Umlauf, die diese umwelt- und klimaschädlichen Stoffe enthalten. Eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung ist daher wichtig und für den Besitzer des Abfalls mit gesetzlichen Vorgaben verknüpft. Dazu zählt die Norm DIN CLC/TS 50625-3-4, in der die Grenzwerte für die verschiedenen Abfallströme genau festgelegt sind. Demnach müssen Betreiber von Behandlungsanlagen sicherstellen, dass die Menge der anfallenden VFC und VHC um 90 Prozent reduziert werden.
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