Radonmessungen: Neues Strahlenschutzgesetz gibt Pflichten für Wasserwerk-Betreiber vor

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) haben sich gemäß § 127 auch für Anlagenbetreiber, die mit der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung zu tun haben, neue Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes ergeben. Demnach muss der Verantwortliche für Arbeitssicherheit an Arbeitsplätzen Radon-Messungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten durchführen und dokumentieren lassen. WESSLING unterstützt Anlagenbetreiber an dieser Stelle mit Raumluftmessungen.

Industrieabwasser in Klärbecken einer Kläranlage

Neuer Radon-Referenzwert gemäß Strahlenschutzgesetz

Ergeben die über ein Jahr durchgeführten Messungen, dass die durchschnittlichen Radonaktivitätskonzentrationen in der Innenraumluft bei über 300 Bq/m³ liegen, müssen Maßnahmen vorgenommen werden, um die Konzentrationen zu reduzieren. Im Anschluss daran müssen außerdem regelmäßige Wirksamkeitskontrollen durchgeführt werden, so dass bei Bedarf zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell nachjustiert werden kann. Diese Kontrollmessungen erfolgen erneut über einen Zeitraum von weiteren zwölf Monaten. Liegen die Radonaktivitätskonzentrationen in der Innenraumluft nach den zweiten Messungen immer noch bei über 300 Bq/m³, muss der Arbeitsplatz der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Die geschulten Mitarbeiter von WESSLING unterstützen Anlagenbetreiber hier

  • mit Raumluftmessungen auf Radon einschließlich Kontrollmessungen, 
  • in der Auswertung der Messergebnisse und Berichterstattung,
  • mit Beratung hinsichtlich abzuleitender Maßnahmen zur Reduzierung von Radongas in Innenräumen sowie
  • bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde

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