Unser Expertinnen und Experten für Lebensmittelanalytik haben die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Pflanzenschutzmittelrecht für Sie im Blick und stellen sie Ihnen hier kurz und kompakt vor.
Um frühzeitig Änderungen im europäischen Pflanzenschutzmittelrecht erkennen zu können, gilt es insbesondere die Sitzungen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCo-PAFF) - Sektion "Pflanzliche Arzneimittel - Pestizidrückstände" im Blick zu behalten. Der SCo-PAFF fungiert als Regelungsausschuss der Europäischen Kommission und unterstützt diese bei der Ausarbeitung von Durchführungsmaßnahmen und gibt Stellungnahmen ab. Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Regierungen und Behörden und nationale Expertinnen und Experten.
Der SCo-PAFF trifft sich mehrmals jährlich und stimmt dabei insbesondere über die Vorhaben zur Änderung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ab. Darüber hinaus wird auch über die Erneuerung oder Nicht-Erneuerung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen diskutiert.
Die letzte Sitzung fand am 1. und 2. Februar 2024 statt. Zwei Änderungsvorhaben wurden dabei angenommen. Dabei sollen die Rückstandshöchstgehalte für Deltamethrin, Metalaxyl, Thiabendazol und Trifloxystrobin zukünftig sowohl abgesenkt als auch angehoben werden. Dagegen sollen bei Dithianon die Rückstandshöchstgehalte ausschließlich abgesenkt werden. Die Änderungsverordnungen sollen 6 Monate nach Veröffentlichung gültig sein. Für Waren mit Dithianon sollen zudem keine Aufbrauchsmöglichkeiten gewährt werden.
Zudem wurden in diesem Jahr bereits zahlreiche Verordnungen zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten veröffentlicht. Dabei sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben:
Um geplante Änderungen der EU im Pflanzenschutzmittelrecht schon so früh wie möglich zu erkennen, lohnt es sich zudem, die SPS-Notifizierungen der World Trade Organization (WTO) im Blick zu behalten. Die Notifikationen dienen dazu, dass Handelspartner die Handelsauswirkungen durch die geplanten Änderungen frühestmöglich abschätzen können. Dabei werden die Änderungsvorhaben als Notifizierung den Handelspartnern zur Verfügung gestellt.
Haben diese Änderungen Auswirkungen auf den Prüfumfang Ihrer Produkte? Gemeinsam finden wir es heraus! Gern sind unsere Lebensmittel-Fachleute für Sie da und klären gemeinsam mit Ihnen Ihren aktuellen Bedarf.
Darüber hinaus bieten wir folgende Analytik im Bereich der Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln für Sie an:
„Sie haben Fragen zu den Entwicklungen im Pflanzenschutzmittelrecht oder haben Interesse an unserer Analytik? Wenden Sie sich gern an mich.“
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: