Parfümöle in Kosmetischen Mitteln: 51st Amendment der IFRA Standards veröffentlicht

Für Parfümölhersteller gilt es, bei ihren Formulierungen ab sofort eine wichtige Änderung der International Fragrance Association (IFRA) zu berücksichtigen: Denn am 30.06.2023 wurde das 51st Amendment der IFRA Standards veröffentlicht.

 

Für neue Parfümöle gelten die darin enthaltenen Verbote von Inhaltsstoffen bereits ab dem 30.08.2023, mit den Einschränkungen der Verwendung von Inhaltsstoffen dann ab dem 30.03.2024.

Was bedeuten diese Änderungen für bestehende Parfümöle? Hier laufen die Fristen bis zum 30.07.2024 für verbotene Inhaltsstoffe und bis zum 30.10.2025 für eingeschränkte Inhaltsstoffe.

Unter Umständen also nicht viel Zeit, um sämtliche Produkte auf diese neuen Anforderungen anzupassen!

Neubewertung von 59 in Parfümöl enthaltenen Substanzen

In dem jetzt veröffentlichten 51. Amendment des Standards wurden insgesamt 48 neue und 11 bereits eingeschränkte Substanzen neu bewertet. Dabei wurden das Sensibilisierungspotential, die systemische Toxizität, die Phototoxizität und die depigmentierenden Eigenschaften berücksichtigt. Die Änderungen betreffen unter anderem die häufig in Parfümöl anzutreffenden Substanzen Eugenol, Geraniol, Farnesol, Methyleugenol und Estragol. Für sie wurde die maximalen Einsatzkonzentrationen in den Parfümölen zum Teil deutlich reduziert.

Dokumentation und Bewertung von Parfümölen in kosmetischen Mitteln

Bekanntlich sind Parfümöle komplexe Mixturen aus verschiedenen chemischen Inhaltsstoffen. Die genaue Zusammensetzung bleibt dabei in der Regel ein wohl gehütetes Geheimnis und ist einzig dem Parfümölhersteller selbst bekannt. Damit nichtsdestotrotz eine sichere Bewertung des fertigen kosmetischen Mittels mit einem bestimmten Parfümöl möglich bleibt, sind dem Sicherheitsbewerter vom Hersteller mehrere Dokumente vorzulegen:

  • das Sicherheitsdatenblatt
  • die Liste der deklarationspflichtigen Bestandteile gemäß Artikel 19 Abschnitt 1(g) der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 – Annex III, Position 67 bis 92
  • eine Konformitätsbescheinigung laut dem aktuell gültigen Standard der IFRA (International Fragrance Association)
  • eine entsprechende Safety Evaluation, die neben den IFRA Standards auch die nationalen bzw. europäischen regulatorischen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 des Parfümöls für die spezifische Anwendung berücksichtigt

 

Detaillierte Informationen hierzu finden Parfümhersteller auch auf der Seite des IFRA selbst.

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Unsere Fachleute für die Sicherheit und Qualität von Kosmetischen Mittel kennen die gesetzlichen Anforderungen, die an Produzenten und Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln gestellt werden, genau. Mithilfe unseres fachlichen Know-hows und unserer langjährigen Expertise wissen wir, worauf zu achten ist und können Produzenten und Inverkehrbringer daher schnell und präzise die für ihre Produkte notwendigen Dokumentationen (Sicherheitsbericht, PID) erstellen.

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