Emissionserklärung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG

Mit ihrem Know-how unterstützen die WESSLING Biogas-Experten Anlagenbetreiber den gesetzlichen Verpflichtungen genehmigungsbedürftiger Biogasanlagen nachzukommen. Die Erklärung für das Jahr 2016 muss der zuständigen Landesbehörde bis 31.05.2017 vorliegen. Die Übermittlung der jährlichen Emissionserklärung muss über das Portal BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) erfolgen.

Diese Pflicht gilt für Betreiber, deren angeschlossene Blockheizkraftwerke eine Feuerungswärmeleistung von einem oder mehr Megawatt aufweisen.

Unsere WESSLING Experten unterstützen mit langjähriger Erfahrung Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen bei der Erstellung und Übermittlung der Emissionserklärung. Wir bereiten die Daten gemäß den Anforderungen des Emissionsmessberichtes auf und sorgen für die Dateneingabe sowie die Abgabe der Emissionserklärung über BUBE-Online.

Der Betrieb von Biogasanlagen bedarf einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Deren Einhaltung ist regelmäßig nachzuweisen und ist unter anderem Grundlage für die Emissionserklärung.

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Gerrit Körner