Die Europäische Union hat erstmals Höchstgehalte für Nickel in einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel zu verbessern und die Nickelbelastung für Verbraucher zu reduzieren.
Wir informieren Sie über die wichtigsten Details zu den neuen Regelungen.
Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Höchstgehalte für Nickel in einer Vielzahl von Lebensmitteln wie Nüsse, Gemüse, Seetang, Hülsenfrüchte, bestimmte Ölsaaten (Sonnenblumenkerne, Erdnüsse, Sojabohnen), Getreide und Pseudogetreide, Schokolade, Kakaopulver, Babynahrung sowie Frucht- und Gemüsesäfte.
Diese Regelungen sind Teil des bereits verabschiedeten finalen Entwurfs einer Änderungsverordnung zur Europäischen Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915.
Nickel ist ein weit verbreitetes Element der Erdkruste und kommt sowohl aus natürlichen Quellen als auch künstlich durch industrielle Verarbeitungsprozesse in Lebensmitteln vor. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2015 eine Bewertung der Gesundheitsrisiken durch Nickel in Lebensmitteln und Trinkwasser veröffentlicht. Dabei wurde bei einer regelmäßigen oralen Aufnahme, zum Beispiel durch belastete Lebensmittel, eine fortpflanzungsgefährdende Wirkung sowie mögliche Entwicklungsstörungen bei Säuglingen und Kindern beobachtet. Bei sensiblen Personen kann eine kurzfristige Aufnahme von Nickel Hautausschläge und allergischen Reaktionen verschlimmern. Neue Daten aus 2020 bestätigen diese Erkenntnisse. Sensibilisierte Personen, etwa 15 % der Bevölkerung, sind durch akute Hautreaktionen gefährdet.
Die EFSA hat eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 13 µg pro Kilogramm Körpergewicht abgeleitet, wobei besonders Kleinkinder und Kinder diese Grenze häufig überschreiten. Für Lupinen wurde ein spezifischer Höchstgehalt von 12 mg/kg festgelegt
Ein umfassendes Monitoring-Programm für Nickel in Lebensmitteln ist von 2025 bis 2027 geplant. Diese Initiative wird durch die Monitoring-Empfehlung (EU) 2024/907 unterstützt. So soll die Datengrundlage für Nickelgehalte in verschiedenen Lebensmitteln verbessert werden. Zu den überwachten Produktgruppen gehören Nahrungsergänzungsmittel, Schokolade, Nussaufstriche, Kakaobohnen, Getreideprodukte, Suppen, Kaffee, Tee, Gemüse, Seetang, Ölsaaten, Sojaprodukte, Nüsse, Fische und Meeresfrüchte.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner BfR-MEAL-Studie festgestellt, dass Hülsenfrüchte, Nüsse, Ölsaaten, Kaffee, Kakao und Tee die höchsten Nickelgehalte aufweisen, mit Spitzenwerten von bis zu 11,1 mg/kg in Kakaopulver und 5,4 mg/kg in Cashewkernen. Insbesondere bei Kindern trägt der Konsum von Getreideprodukten erheblich zur täglichen Nickelaufnahme bei.
Die neuen Nickel-Höchstgehalte treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gelten ab dem 1. Juli 2025. Produkte, die vor diesem Datum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Für Getreide und Pseudogetreide wurde die Einführung der Höchstgehalte auf den 1. Juli 2026 verschoben, um den Produzenten mehr Zeit zur Anpassung zu geben.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Umfang, in dem Konsument*innen mit Nickel in Kontakt kommen zu minimieren und die Lebensmittelsicherheit in der EU zu verbessern. Hersteller sind angehalten, die neuen Regelungen zu beachten und umzusetzen.
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