Neue Höchstgrenzen für Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl

Die Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl haben ihre Zulassung in der EU verloren. Damit ist die Zulassung in allen Mitgliedsstaaten bis spätestens 16. Februar 2020 widerrufen. Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl sind Insektizide, welche langjährig Einsatz als Schädlingsbekämpfungsmittel in der Agrarwirtschaft Einsatz fanden. Allerdings steht Chlorpyrifos im Verdacht, Erbgut und Nerven bei Kindern zu schädigen.

Die Aufbrauchfristen für die Anwendung von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl enden am 16. April 2020. Diese gilt ebenfalls für deren Lagerung und Entsorgung. Nach dieser Frist werden auch die Höchstgrenzen gemäß der Rückstandshöchstverordnung Nr. 396/2005 für Lebensmittel und Futtermittel auf 0,01 mg/kg herabgesetzt.

Demnach dürfen keine Lebens- und Futtermittel mit Rückständen in den Verkehr gebracht werden. Für importierte Lebensmittel aus Drittstaaten gelte dies auch.

In welchen Lebensmitteln werden vorrangig Rückstände festgestellt? Rückstände von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl werden in einer Vielzahl Obst und Gemüse gefunden. Besonders betroffen sind Zitrusfrüchte, Bananen, Kiwis, Kräuter und Kräutertees, Paprika, Olivenöl und Tafeltrauben.

Die Analyse von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl in verschiedensten Lebensmitteln ist langjährige Praxis der WESSLING Experten für Lebensmittelanalytik. Sie ist Teil unseres Pestizidscreenings, in dem mehr als 500 Pestizide für Sie analysiert werden.

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