Es wird wieder warm: Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider jetzt auf Legionellen überprüfen

WESSLING unterstützt Betreiber von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern mit Analytik und Beratung. Nach der kalten Jahreszeit und einem eventuellen saisonalen Stillstand ist es besonders wichtig, das Kühlwasser der Anlagen auf Bakterien wie Legionellen zu überprüfen, Kontaminationen aufzudecken und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.

Kühlturm

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können potentielle Ursache für Legionelleninfektionen sein. Mikroorganismen finden im Milieu des Kreislaufwassers günstige Lebens- und Vermehrungsbedingungen, wenn es nicht hygienischen Anforderungen entspricht. Die VDI-Richtlinie 2047-2 schreibt Mindestanforderungen für den sicheren hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen vor, dies ist auch in der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) gesetzlich verankert.

WESSLING bietet die Probenahme gemäß 42. BImSchV sowie die regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen an. Die Legionellenbestimmung in Kühlwasser erfolgt nach der Norm ISO11731:2017-05. Zusätzlich zu den Parametern Legionellen und allgemeine Koloniezahl empfehlen wir die Bestimmung des Parameters Pseudomonas aeruginosa. Pseudomonas stellen als Erstbesiedler von Oberflächen im wörtlichen Sinn die Grundlage für Biofilme dar. Biofilme bilden ein Habitat für verschiedene Bakterien, u. a. für Legionellen.

Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs

Für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs nach §14 42. BImSchV gelten verbindliche Fristen, die der Verordnung zu entnehmen sind. Nach der Erstüberprüfung müssen die Anlagen alle fünf Jahre erneut überprüft werden. Die Prüfung muss entweder durch Inspektionsstellen des Typs A oder durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfolgen. WESSLING beschäftigt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auch für diese Überprüfungen.

Unser Leistungsspektrum

  • Beratung hinsichtlich des hygienischen Betriebs von Verdunstungskühlanlagen
  • Beratung zu mikrobiologischen und chemischen Untersuchungsparametern
  • Durchführung der erforderlichen chemischen und mikrobiologischen Analysen
  • Erstellung von hygienischen Gefährdungsbeurteilungen mit Risikoanalyse, Risikobewertung und priorisierten Handlungsempfehlungen
  • Durchführung von Überprüfungen des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs nach 42. BImSchV, § 14

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