Auf dem Markt bereitgestellte kosmetische Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein. So schreibt es Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, auch EU-Kosmetikverordnung genannt, vor.
Zu dieser Sicherheit zählt auch die mikrobiologische, für welche in der DIN EN ISO 17516 die entsprechenden Grenzwerte festgelegt sind. Um die mikrobiologische Sicherheit von Kosmetika sicherzustellen, ist der ausreichende Einsatz von Konservierungsstoffen ein wichtiger Baustein. Deren Verwendung wird in Anhang V der EU-Kosmetikverordnung reglementiert.
Die tägliche Praxis zeigt, dass das Thema Kosmetiksicherheit permanent präsent ist, vor allem auch in Bezug auf Verunreinigungen oder eine falsche Kennzeichnung. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Fachleute wissen wir, dass unter anderem nicht berücksichtigte Konservierungsmittel, zum Beispiel aus Vorkonservierungen der Rohstoffe, zu fehlerhaften Kennzeichnungen (INCI, Auslobungen) führen können.
Diese sollten neben der Überwachung der eingesetzten Konzentrationen ebenfalls regelmäßig geprüft werden. Hier schafft ein Konservierungsstoff-Screening die notwendige Sicherheit, alle im Produkt vorhandenen Konservierungsstoffe (z.B. Phenoxyethanol, Sodium Benzoate, Potassium Sorbate) zu erfassen. Gern führen wir in unseren Laboratorien die entsprechenden Untersuchungen für Sie durch und stellen so die Qualität und Sicherheit Ihrer pflegenden und dekorativen Kosmetik sicher.
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: