Höchstkonzentration von Salicylsäure in kosmetischen Mitteln neu geregelt

Neu: Seit dem 17.06.2021 ist der Einsatz von Salicylsäure in kosmetischen Mitteln neu reguliert. Welche Produktgruppen und Einsatzzwecke sind von den sich jetzt ändernden Anforderungen betroffen?

Pflegende kosmetische Mittel wie die im Bild zu sehende Creme überprüft WESSLING auf Übereinstimmung mit dem LFGB.

Salicylsäure wird in kosmetischen Mitteln zum einen als Konservierungsstoff und zum anderen als Wirkstoff zum Beispiel in sogenannten "Anti-Pickel-Produkten" eingesetzt. Der Einsatz als Konservierungsstoff dient der mikrobiologischen Sicherheit von Kosmetika und wird in Anhang V der VO (EU) Nr. 1223/2009 (EU-Kosmetikverordnung) geregelt.

 

Salicylsäure - was sagt die Kosmetikverordnung?

In Anhang III der EU-Kosmetikverordnung sind Höchstkonzentrationen für den Einsatz von Salicylsäure für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis geregelt. Hier wurden bislang nur Einsatzkonzentrationen für auszuspülende Haarmittel und sonstige Mittel geregelt. Ab jetzt führt die Verordnung weitere Produktgruppen kosmetischer Mittel explizit auf: Für Körperlotionen, Lidschatten, Wimperntuschen, Eyeliner, Lippenstifte und Rollstiftdeodorante ist neuerdings eine Höchstkonzentration von 0,5 % in der gebrauchsfertigen Zubereitung festgelegt.

Hersteller, Importeure und Händler sind deshalb dazu angehalten, ihre Produktpaletten hinsichtlich der neuen Anforderung zu überprüfen. Hierbei steht Ihnen unser Team an Expertinnen und Experten gern zur Seite. Wir wissen, mithilfe welcher analytischen Untersuchung sichergestellt wird, dass Ihre Produkte den neuen gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich entsprechen. 

Ihr Ansprechpartner

„Sie haben Fragen zur Verwendung von Salicylsäure in Ihren Produkten? Wir beraten Sie kompetent und unabhängig, um die maßgeschneiderte Lösung für Ihre kosmetischen Mittel zu finden!“

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