European Green Deal und Nachhaltigkeit

Durch die EU wurde der sogenannte Europäische Grüne Deal – European Green Deal – auf den Weg gebracht. Sein Ziel: Europa soll bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Darin enthalten ist die neue EU-Chemikalienstrategie. Sie bringt den Unternehmen prozessuale Vereinfachungen, aber auch stärkere Regulierungen.

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Der Weg zum European Green Deal führt über eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. So wurde von der Europäischen Kommission auch eine Chemikalienstrategie für die Jahre 2021 bis 2024 vorgelegt. Deren Ziel ist wiederum, zum einen die menschliche Gesundheit bestmöglich zu schützen und zum anderen zu einer schadstofffreien Umwelt beizutragen.

Nachdem in der Vergangenheit die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien in der EU ihre konkrete Umsetzung in den REACH-, CLP- und Biozid-Verordnungen fand, ist die EU-Chemikalienstrategie nun der nächste Schritt, um Sicherheit und Nachhaltigkeit im Umgang mit Chemikalien zu stärken.

Die neue Chemikalienstrategie bringt für Unternehmen sowohl stärkere Regulierungen als auch prozessuale Vereinfachungen mit sich.

Durch diese Änderungen erhofft sich die Europäische Kommission auch eine Förderung der Innovationsfreude bei der Herstellung von Chemikalien. Auf der einen Seite sind weitere Verbote von Chemikalien in bestimmten Verbraucherprodukten zu erwarten. Auf der anderen Seite soll die EU-Chemiekalienstrategie prozessuale Vereinfachungen für Unternehmen bewirken. Daher wird auch die Überarbeitung der REACH-Verordnung vonnöten sein – auch hier mit dem Ziel, eine Vereinfachung von Prozessen hinsichtlich der Prüfung und Genehmigung der verwendeten chemischen Stoffe herbeizuführen.

Konkrete Vorhaben der EU-Chemikalienstrategie sind:

  • Änderung der Informationsanforderungen für Produkte hinsichtlich enthaltener Chemikalien
  • Neue Kriterien für die Auslobung von sicheren und nachhaltigen Stoffen
  • Stärkere regulative Berücksichtigung der möglichen Kombinationseffekte von Chemikalien
  •  Schrittweise Einstellung der Verwendung von Endokrinen Disruptoren, soweit möglich
  • Weiteres Vorantreiben der Substitution besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) in Produkten

 

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