EU Batch release von Importprodukten aus Nicht-EU-Ländern

Im Juni 2022 gaben unsere Fachleute für Pharmazie am WESSLING Standort Münster die erste Charge eines aus einem Drittland importierten Arzneimittels für den europäischen Markt frei. Dabei handelte es sich um ein außerhalb der EU hergestelltes Produkt, welches in die EU importiert wurde. Von unserer hauseigenen QP - der Qualified Person - erhielt es die hierfür notwendige Chargenzertifizierung bzw. EU-Freigabe.

EU-Chargenzertifizierung und EU-Freigabe von Importprodukten durch QP

Jede in der Europäischen Union verwendete Charge von klinischen Prüfpräparaten oder zugelassenen Arzneimitteln muss zum Inverkehrbringen von einer QP zertifiziert und freigegeben werden.

Wird die Charge in einem Drittland, also einem Nicht-EU-Land, mit dem kein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung besteht, hergestellt, gelangt sie beim EU-Import daher zunächst zur Betriebsstätte der physischen Einfuhr. Von dort kann die Lieferung an Kundinnen und Kunden erst nach Bescheinigung durch eine QP erfolgen, aus der hervorgeht, dass die Charge in Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften hergestellt wurde.

Zudem muss vor der Zertifizierung von Importprodukten eine Qualitätskontrollprüfung, der sogenannte EU Retest, erfolgen.

Dank des fachlichen Know-hows und der Qualifizierung unserer Pharma-Fachleute sind wir in der Lage, unseren Kundinnen und Kunden all diese Leistungen aus einer Hand anzubieten.

Unsere Leistungen umfassen dabei im Einzelnen:

  • Qualifizierung der Lieferkette und Audit
  • EU Retest und Erstellung des Analysenzertifikates (CoA, Certificate of Analysis)
  • Erstellung der für die EU-Zulassung notwendigen QP-Declaration für Wirkstoffe
  • QP-Chargenfreigabe von Fertigarzneimitteln gemäß GMP

Ihr Kontakt zu unseren Pharma-Experten

Dr. Maik Siebelmann
„Wir sind für Sie da, um das Verfahren zur Herstellung und Prüfung GMP-konformer Produkte zu erfüllen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihren Bedarf zu besprechen!“