Dokumentation von Parfümölen in kosmetischen Mitteln: Änderung der IFRA-Standards

Parfümöle sind komplexe Mixturen aus verschiedenen chemischen Inhaltsstoffen. Die genaue Zusammensetzung bleibt dabei meist einzig dem Parfümölhersteller selbst bekannt, fast immer ein wohl gehütetes Geheimnis.

Damit jedoch – auch ohne die genaue Zusammensetzung aller Bestandteile zu berücksichtigen – eine sichere Bewertung des fertigen kosmetischen Mittels mit einem bestimmten Parfümöl möglich bleibt, sind vom Hersteller verschiedene Dokumente vorzulegen:

 

  • die Liste der deklarationspflichtigen Bestandteile gemäß Artikel 19 Abschnitt 1(g) der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 – Annex III, Position 67 bis 92
  • eine Konformitätsbescheinigung laut dem aktuell gültigen Standard der IFRA (International Fragrance Association)
  • eine entsprechende Konformitätsbescheinigung (Safety Evaluation), die die nationale Gesetzgebung des Parfümöls für die spezifische Anwendung berücksichtigt

Für kosmetische Produkte, die Parfümöl enthalten, gilt darüber hinaus eine weitere Besonderheit:

Für sie sollten Hersteller neben einem IRFA-Zertifikat (IFRA-Konformitätserklärung) unbedingt auch vom Lieferanten des Öls eine Safety Evaluation für den bestehenden Produkttyp anfordern. Denn diese berücksichtigt auch die nationalen bzw. europäischen regulatorischen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1223/2009.

Zum Hintergrund: IFRA-Zertifikate und ihre Amendments

Die Zertifikate der International Fragrance Association richten sich nach deren aktuell gültigen Standards. Sie werden durch die sogenannten Amendments weiter spezifiziert.

Das 48th Amendment wurde bereits durch das 49th Amendment ersetzt, das 01/2020 notifiziert wurde. Das 48th Amendment behält daher für "neue Entwicklungen" bis 02/2021 (13 Monate nach Notifizierung des 49th Amendments) seine Gültigkeit und ist für "bestehende Rezepturen" noch bis 02/2022 (25 Monate nach Notifizierung des 49th Amendments) gültig.

Mittlerweile wurde das 50th Amendment 06/2021 notifiziert und ist seit 09/2021 für "neue Entwicklungen" (2 Monate nach Notifizierung) und für "bestehende Rezepturen" noch bis 07/2022 (13 Monate nach Notifizierung) gültig.

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