Bestimmung und Beurteilung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOH) in Lebensmitteln

Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird die EFSA, die European Food Safety Authority, eine aktualisierte toxikologische Risikobewertung zu Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln veröffentlichen. Um Lebensmittelproduzenten und auch den Lebensmitteleinzelhandel im Vorfeld dieser geplanten Veröffentlichung gezielt zu informieren, geben unsere Fachleute für Lebensmittelanalytik hier den Überblick zur aktuellen rechtlichen Situation. WESSLING ist Ihr Partner für sichere Lebensmittel. Daher verfügen unsere Expertinnen und Experten über ein breites Leistungsportfolio mit Blick auf Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln sowohl in der Analytik als auch Beratung.

Präzise Laboranalytik in den unabhängigen Laboratorien von WESSLING

Nicht erst seit 2010 sind Rückstände von Mineralölkohlenwasserstoffen (MOH) in Lebensmitteln eines der Top-Themen und bleiben so auch im Bereich der Lebensmittelsicherheit heiß diskutiert. Dabei stehen insbesondere die Molekülgruppen MOSH (mineral oil saturated hydrocarbons) und seine Analoga und MOAH (mineral oil aromatic hydrocarbons) im Fokus. Wie gelangen Sie ins Lebensmittel? Hier sind nach wie vor die bereits bekannten Eintragsgruppen wie Lagermaterialien und Verpackungsmaterialien, Schadstoffemissionen durch Verbrennungen, Pestizide und der Einsatz von Schmierölen in der Lebensmittelindustrie zu nennen.

 

MOSH / MOAH in Lebensmitteln - zu welchem Schluss kommt die EFSA?

Die geplante Veröffentlichung der neuen Risikobewertung wurde vorab als Entwurf zur Meinungseinholung (Public Consultation) veröffentlicht. Dabei werde laut des Entwurfs ein Risiko von MOSH für die öffentliche Gesundheit ausgeschlossen. MOAH hingegen stehe weiterhin im Verdacht, genotoxisch und daher auch kanzerogen beim Menschen zu wirken. Die Datenlage bei den MOAH reiche jedoch für eine ausführliche toxikologische Beurteilung noch nicht aus. Es werde hier mittels des Margin-of-Exposure-Ansatzes und Expositionsdaten weiter daran gearbeitet, einen Konzentrationsbereich abzuleiten, bei dem für die öffentliche Gesundheit ein ausreichend geringes Risiko von MOAH ausgeht.

Aktuelle rechtliche Situation: ALARA-Prinzip, Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Kontaminanten-Kontrollverordnung

Aufgrund unzureichender Datenlage konnte für Lebensmittel noch keine rechtlich bindenden Höchstgehalte festgelegt werden. Es gilt hier weiterhin das ALARA-Prinzip, dass nach guter Herstellungspraxis eine Kontamination von Lebensmitteln mit unerwünschten Stoffen so gering wie möglich ausfallen soll. Weiter gelten die Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002 mit den Anforderungen von Artikel 14 für die Verkehrsfähigkeit sicherer Lebensmitteln und die Kontaminanten-Kontrollverordnung (EWG) Nr. 315/93, nach der Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn dieses in einer toxikologisch nicht vertretbaren Menge kontaminiert wurde.

Hilfestellung bei der analytischen Bestimmung und Beurteilung leisten insbesondere die folgenden Veröffentlichungen:

Laboranalytik auf MOSH/MOAH bei WESSLING

Die Bestimmung von MOSH/MOAH erfolgt in den Laboratorien von WESSLING in der Routine-Analytik mittels gekoppelter HPLC-GC-FID. Unser Portfolio deckt in Anlehnung an den LOQmax für MOAH die analytische Bestimmung folgenden Lebensmittelmatrices ab:

  • fettarme Lebensmittel < 4 % Fett, wie 
  • fettreiche Lebensmittel > 4 % Fett
  • Fette und Öle
   

Fachliche Beratung zu Mineralölrückständen in Lebensmitteln

Unsere Fachleute verfügen darüber hinaus über eine große Expertise bei individuellen Fragestellungen und Herausforderungen bei Mineralölrückständen in Lebensmitteln. Daher unterstützen wir die Lebensmittelbranche zielgerichtet und lösungsorientiert, alle rechtlichen Anforderungen im Sinne von sicheren, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu erfüllen. Unsere beratenden Leistungen im Überblick:

  • Beratung zur aktuellen rechtlichen Situation
  • ausführliche Beratung und Unterstützung bei der Auswahl des jeweils notwendigen Prüfumfangs
  • Erstellung aussagekräftiger Prüfberichte
  • Plausibilisierung der analytischen Befunde
  • Beratung zur Ursachenforschung bei auffälligen Befunden
  • auf Wunsch eine ausführliche rechtliche Beurteilung der analysierten Befunde

Ihr Kontakt zu unseren Lebensmittelexperten

„Sie haben Fragen zu Ihren spezifischen Lebensmitteln? Zögern Sie nicht, mit Ihren individuellen Fragestellungen auf unsere Expertise zurückzugreifen. Wir sind gern für Sie da!“