Jeder Asphalt enthält Produkte der Kohlechemie wie Teer und Pech, die wasser- und bodengefährdende sowie krebserregende Schadstoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffverbindungen (PAK) und Phenole enthalten. Deshalb stellt sich für Behörden zum Beispiel bei Straßensanierungen die Frage, ob bzw. in welchen Teilen der teerhaltige Straßenaufbruch der Wiederverwertung zugeführt werden kann. WESSLING liefert hier mit Laboranalytik die Grundlage für die fachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung des Materials.
Heute enthalten Straßenbaustoffe Bindemittel, die vorrangig aus mineralölstämmigen Bitumen bestehen. Bis in die 70er-Jahre hinein war das noch anders: Oftmals wurden kohlestämmige Bindemittel (Steinkohleteere) verwendet, die sich nach wie vor in den unterschiedlichen Straßenschichten befinden können. Diese enthalten die Schadstoffe PAK, Benzo[a]pyren sowie Phenole, die für den Menschen gesundheitsgefährdend sein können. Um so stärker der Asphalt zerkleinert wird, desto höher steigt zudem das Potential, dass phenolische Substanzen ausgewaschen werden und so in die Umwelt gelangen.
Unsere Experten analysieren und quantifizieren den Asphalt daher schon vor der geplanten Baumaßnahme auf PAK inklusive Benz-a-pyren, den Phenolindex sowie in Niedersachsen auch den Asbestgehalt. Wir führen die Analytik gemäß der in den RuVA-StB01 (Ausgabe 2001, Fassung 2005) festgelegten Richtlinien durch. Abhängig vom Bundesland variieren die geforderten Analysenmethoden. In den meisten Bundesländern gelten für die Wiederverwertung die Verwertungsklasse A mit folgenden Grenzwerten:
Abhängig von den Analysenergebnissen wird der Asphalt anschließend in die Verwertungsklassen A, B und C eingeteilt. Auch hier stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: