Ob pudrig, orientalisch oder auch herb – wer mag es nicht, wenn kosmetische Produkte angenehm duften? Besonders beliebt sind bei Verbraucherinnen und Verbrauchern leichte, blumige Düfte wie der nach Maiglöckchen. Verantwortlich hierfür ist der Duftstoff Lilial. Entsprechend häufig steckt er in verschiedensten Produkten – vom Duschgel über klassische Seifen bis zu Cremes. Doch mit Wirkung vom 1. März 2022 ist dessen Einsatz in kosmetischen Mitteln verboten.
Lilial ist ein synthetischer Duftstoff und wird auf kosmetischen Produkten mit der Bezeichnung ‘Butylphenyl Methylpropional’ gemäß INCI (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) angegeben. Dieser Duftstoff wird nicht nur in kosmetischen Produkten verwendet, er findet sich auch in den unterschiedlichsten Waschmitteln, Weichspülern und Reinigungsmitteln.
Wie viele andere Duftstoffe auch, besitzt Lilial allergieauslösende Eigenschaften. Besonders für Menschen mit einer Kontaktallergie kann sein Vorhandensein in Kosmetika oder WPRs daher bedenklich sein. Das Risiko einer allergischen Reaktion ist allerdings nicht der einzige Grund für das nun in Kraft tretende Verbot.
Denn Lilial weist darüber hinaus fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf. So erfolgte in der CLP-Verordnung und durch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2021/1902 im Amtsblatt der Europäischen Union seine Einstufung als reproduktionstoxisch Repr. Kat. 1B, mit dem Gefahrenhinweis H360Fd „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“.
Als Konsequenz des Verbots von Butylphenyl Methylpropional dürfen kosmetische Mittel, die Lilial enthalten, ab dem 1. März 2022 innerhalb der Europäischen Union nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.
Hier sind unsere Fachleute für Unternehmen, die kosmetische Mittel produzieren oder in den Verkehr bringen, da. Bei WESSLING verfügen wir über Laboratorien mit modernster analytischer Ausstattung. Mithilfe der geeigneten Methoden, um Lilial und viele weitere Inhaltsstoffe in kosmetischen Mitteln sicher zu bestimmen, prüfen wir ihre Produktpalette hinsichtlich der geänderten Anforderungen.
„Muss die Rezeptur Ihrer kosmetischen Mittel nun angepasst werden? Gern analysieren wir Ihre Produkte und überprüfen sie auf Konformität mit den geltenden Rechtsvorschriften.“
Wir sind mit wenigen Einschränkungen für Sie erreichbar. Das müssen Sie für Ihre Planung berücksichtigen: