Pflanzenschutzmittelrückstände – Aktuelle Entwicklungen der SCo-PAFF im Fokus

Unser Expertinnen und Experten für Lebensmittelanalytik haben die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Pflanzenschutzmittelrecht für Sie im Blick und stellen sie Ihnen hier kurz und kompakt vor.

Organische Äpfel im Baum

Um frühzeitig Änderungen im europäischen Pflanzenschutzmittelrecht erkennen zu können, gilt es insbesondere die Sitzungen des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCo-PAFF) - Sektion "Pflanzliche Arzneimittel - Pestizidrückstände" im Blick zu behalten. Der SCo-PAFF fungiert als Regelungsausschuss der Europäischen Kommission und unterstützt diese bei der Ausarbeitung von Durchführungsmaßnahmen und gibt Stellungnahmen ab. Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Regierungen und Behörden und nationale Expertinnen und Experten.

Der SCo-PAFF trifft sich mehrmals jährlich und stimmt dabei insbesondere über die Vorhaben zur Änderung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelrückstände gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ab. Darüber hinaus wird auch über die Erneuerung oder Nicht-Erneuerung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen diskutiert.

Die letzte Sitzung fand am 1. und 2. Februar 2024 statt. Zwei Änderungsvorhaben wurden dabei angenommen. Dabei sollen die Rückstandshöchstgehalte für Deltamethrin, Metalaxyl, Thiabendazol und Trifloxystrobin zukünftig sowohl abgesenkt als auch angehoben werden. Dagegen sollen bei Dithianon die Rückstandshöchstgehalte ausschließlich abgesenkt werden. Die Änderungsverordnungen sollen 6 Monate nach Veröffentlichung gültig sein. Für Waren mit Dithianon sollen zudem keine Aufbrauchsmöglichkeiten gewährt werden.

Zudem wurden in diesem Jahr bereits zahlreiche Verordnungen zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten veröffentlicht. Dabei sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben:

  • Mit der Verordnung (EU) 2024/331 wurden die Rückstandshöchstgehalte für Oxamyl, dessen Zulassung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/741 bereits 2023 endete, auf die analytische Bestimmungsgrenze - teilweise bis auf 0,001 mg/kg - abgesenkt. Das Vorhaben beruhte auf einer toxikologischen Einschätzung der European Food Safety Authority (EFSA). Die Verordnung trat am 11.02.2024 in Kraft und gilt ab dem 11.05.2024 ohne Gewährung von Aufbrauchsfristen. Die Bestimmungsgrenze für Oxamyl hatten unsere WESSLING Fachleute für Lebensmittelanalytik  bereits im Sommer 2023 angepasst, um den neuen Anforderungen an die Analytik gerecht zu werden.
  • Die Verordnung (EU) 2024/341 regelt die Absenkung der Rückstandshöchstgehalte, größtenteils auf die analytische Bestimmungsgrenze, für Diethofencarb, Fenoxycarb, Flutriafol und Pencycuron. Deren Zulassung ist bereits 2021 ausgelaufen. Die Verordnung trat am 12.02.2024 in Kraft und gilt ab dem 12.08.2024. Eine Aufbrauchsfrist bis zum 12.08.2024 wird gewährt.
  • Die teilweise Anhebung und größtenteils Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für den seit 2020 in der EU nicht mehr zugelassenen Wirkstoff Haloxyfop regelt die Verordnung (EU) 2024/398. In Kraft getreten ist die Verordnung am 19.02.2024 und wird mit Gewährung einer Aufbrauchsfrist ab dem 19.08.2024 gelten.
Pestizidanalytik in Lebensmitteln

Um geplante Änderungen der EU im Pflanzenschutzmittelrecht schon so früh wie möglich zu erkennen, lohnt es sich zudem, die SPS-Notifizierungen der World Trade Organization (WTO) im Blick zu behalten. Die Notifikationen dienen dazu, dass Handelspartner die Handelsauswirkungen durch die geplanten Änderungen frühestmöglich abschätzen können. Dabei werden die Änderungsvorhaben als Notifizierung den Handelspartnern zur Verfügung gestellt.

Haben diese Änderungen Auswirkungen auf den Prüfumfang Ihrer Produkte? Gemeinsam finden wir es heraus! Gern sind unsere Lebensmittel-Fachleute für Sie da und klären gemeinsam mit Ihnen Ihren aktuellen Bedarf.

Darüber hinaus bieten wir folgende Analytik im Bereich der Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln für Sie an:

  • Pflanzenschutzmittelrückstände mittels QuEChERS-Multimethode
  • Phenoxyalkancarbonsäuren nach alkalischer Hydrolyse
  • Einzelmethoden für polare Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen:
    • Anorganisches Bromid
    • Chlorat und Perchlorat
    • Chlormequat und Mepiquat
    • Dithiocarbamate als CS2
    • Etephon
    • Fosetyl und Phosphonsäure
    • Glyphosat, Glufosinat und AMPA
  • Nikotin
  • Quarternäre Ammoniumverbindungen (QAV)

Ihr Kontakt zu unseren Fachleuten für Lebensmittelanalytik

„Sie haben Fragen zu den Entwicklungen im Pflanzenschutzmittelrecht oder haben Interesse an unserer Analytik? Wenden Sie sich gern an mich.“