Neuer Grenzwert für Nickel nach Verordnung (EU) 10/2011 tritt in Kraft

Von der Europäischen Kommission wurde in der Verordnung (EU) 2017/752 vom 28.04.2017 ein neuer Grenzwert für Nickel festgelegt. Er beträgt zukünftig 0,02 mg/kg pro Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz.

Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff können Getränkeflaschen sein.

Der neue Grenzwert findet sich ab dem 19.05.2019 im Anhang II der VO (EU) 10/2011.

Hintergrund für dessen neue Festlegung ist, dass die chronische, lebensmittelbedingte Exposition gegenüber Nickel – insbesondere bei jüngeren Menschen – über dem von der EFSA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, empfohlenen tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge liegt.

Hersteller von Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt müssen also ab dem 19.5.2019 sicherstellen, dass bei den von ihnen hergestellten Kunststoffen nicht mehr als 0,02 mg/kg Nickel auf das Lebensmittel bzw. das entsprechende Simulanz übergeht.

Hierbei unterstützen Sie die WESSLING Expertinnen und Experten mit modernster Laboranalytik: Unsere Fachleute für Lebensmittelkontaktmaterialien führen die spezifische Migration von Nickel gemäß der Verordnung (EU) 10/2011 für Sie durch, zum Beispiel mit der Simulanz 3 %ige Essigsäure Die Messung von Nickel aus dem Migrat erfolgt in unseren Laboratorien mittels ICP-OES / ICP-MS nach den Vorgaben der DIN EN ISO 11885 / DIN EN ISO 17294-2.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot über die entsprechenden Prüfungen.