Trinkwassernovelle schreibt Legionellenuntersuchung vor
Neue Trinkwasserverordnung: Jährliche Legionellenuntersuchung
Wasser für den menschlichen Gebrauch darf keine Gesundheitsschäden verursachen. Die Trinkwasserverordnung schützt Menschen. Ein Hauptproblem unreinen Wassers sind die Legionellen, Stäbchenbakterien, die die sogenannte Legionärskrankheit auslösen können.
Die Krankheit ist gefährlich und kann tödlich verlaufen. Legionellen stehen daher im Zentrum der Novellierung der Trinkwasserverordnung. Deutschlandweit erkranken bis zu 10 000 Menschen jährlich an einer Legionelleninfektion, 1000 bis 2000 sterben daran, wie Statistiken sagen. Die gesetzliche Neuerung betrifft vor allem auch Grundeigentümer, Vermieter und Immobilienverwalter, die bisher nicht betroffen waren. Für alle Gebäuden, in denen Wasser öffentlich bereit gestellt wird, greift die Trinkwasserverordnung. Dies können bereits Mehrfamilienhäuser mit drei oder vier Etagen sein. Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden:
Ab dem 01. November 2011 wird durch die "Erste Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001" eine jährliche Untersuchung auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorgeschrieben.
- Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
- Die Probenahme hat dabei gemäß der "DIN EN ISO 19458 Wasserbeschaffenheit-Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen" zu erfolgen.
- Für die Probenahmestellen kommt die "Technische Regel Arbeitsblatt W551 vom April 2004 des DVGW" zur Anwendung. Dabei sollen bei den o.g. Trinkwassererwärmungsanlagen mindestens 1x pro Jahr Trinkwasser-Proben vom Warmwasser-Vorlauf, dem Zirkulationsrücklauf und von jedem Steigstrang auf Legionellen untersucht werden.
Gerne unterstützt Sie WESSLING bei der Probenahme, Analytik und Bewertung von Trinkwasser.
Für die Probennahme stehen Ihnen bundesweit unsere akkreditierten Probenehmer zur Verfügung.

